Beratung zu CE-Konformitätserklärung und Typgenehmigung
Preis auf Anfrage
Leistungsumfang je Paket
| Leistung | Budget | Balanced | Premium |
|---|---|---|---|
| Vertragsart | Dienstvertrag | Werkvertrag | Werkvertrag |
| Berater-Level (Junior / Senior) | 80 % / 20 % | nach Bedarf | nach Bedarf – min. 80 % Senior |
| Erfolgsgarantie | mit Berechnung Mehraufwand | beschränkt (Mehraufwand n. Tages-/Stundensatz) | unbeschränkt |
| Zahlungskonditionen | 25 % Vorkasse, Rest monatlich (7 Tage) | 30 Tage, monatl. Zwischenrechnung | 60 Tage, Ratenzahlung 0,00 % Zins |
| Haftung | ohne | tbd |
Beschreibung
Unsere Leistung
Wir navigieren Sie durch den gesamten Prozess und übernehmen auf Wunsch einzelne Projektphasen.
- Produktidee / Entwicklung – wir prüfen, ob die einschlägigen Vorschriften erfüllt werden – wenn nicht helfen wir Ihnen das Produkt so zu gestalten, dass es die Anforderungen sicher erfüllt.
- Wir moderieren Ihre FMEA-Erstellung und helfen bei der Bewertung der Fehlerrisiken.
- Wir helfen Ihnen bei der Ableitung von Prüf- und Kontrollplänen und bei der Festlegung von Test-Art, Prüffrequenz und Stichprobengröße für die späteren Serienüberwachung.
- Wir integrieren die Produktprüfungen der laufenden Serien in Ihren PLP – Produktionslenkungsplan – auditsicher und reproduzierbar.
- Wie vermitteln Ihnen geeignete Prüflabore – mindestens 3 verschiedene Anbieter. Dank unseres Netzwerkes können wir Termine früher verfügbar machen und niedrigere Preise realisieren.
- Wir bereiten die Produktprüfungen im Rahmen der CE-Konformitätserklärung oder Typgenehmigung vor und begleiten diese, um mögliche Schwächen frühzeitig zu erkennen.
- Wir planen Ihre Serienüberwachung für CE und CoP und etablieren eine strukturierte Auswertung inkl. der Trendanalysen.
- Wir etablieren für Sie Bewertungskriterien für eine frühzeitige Erkennung potenzieller Nichtkonformitäten, einen entsprechenden Eskalationsprozess und eine Struktur für Behördenmeldungen und Abstellmaßnahmen.
- Wir etablieren ein strukturiertes Berichtswesen.
Was gilt es für Sie zu beachten?
Typgenehmigung – wer kann und wer darf Sie beraten?
Bei Produkten, die einer Typgenehmigungspflicht unterliegen, sind es die Technischen Dienste, die für Sie bzw. stellvertretend für die Behörde Ihre Produkte testen, um basierend auf den zu erstellenden Prüfberichten eine Typgenehmigung zu erwirken.
Haben Sie sich auch schon gewundert, warum Ihre Fragen oft recht knapp und allgemein vom Technischen Dienst beantwortet werden? An der Stelle müssen Sie verstehen, dass ein Technischer Dienst Sie nicht beraten darf, wenn er für Sie die Typgenehmigungs-Tests durchführt.
Hierfür sprechen Sie einfach uns an. Wir können mit dem Technischen Dienst direkt alle Details abstimmen und können Sie dann dahin gehend beraten, wie Sie mit geringstem Aufwand Ihr Produkt so gestalten und auf eine Typgenehmigung vorbereiten, dass Sie die Anforderungen auf Anhieb bestehen.
Ein positiver Nebeneffekt: Unser Team kommt aus verschiedenen Bereichen der Industrie und weiß, wie die entsprechenden Dokumente erstellt werden – Mitarbeiter Technischer Dienste kennen in der Regel nur die ausgefüllten Dokumente und können diese bewerten. Dies ist nicht abwertend gemeint – jeder hat seine Spezialisierung und ist genau in seinem Kerngeschäft richtig gut!
Konformitätserklärung
Nahezu alle Produkte unterliegen konkreten gesetzlichen Anforderungen. Ganz gleich, ob es sich um technische Geräte, Maschinen und Anlagen, Fahrräder oder E-Bikes, Spielzeuge, Bekleidung oder Kosmetik-Artikel handelt – es sind verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu beachten.
Beispielhaft seien hier die Maschinenverordnung, die Niederspannungsrichtlinie oder die Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit genannt. Dass deren Anforderungen erfüllt werden, wird anhand einer “CE-Kennzeichnung” kenntlich gemacht.
Bei erfolgreicher Konformitätsbewertung ist mit Ihrer EU-Konformitätserklärung der Weg frei für Ihre Produkte auf dem europäischen Markt. Mit der CE-Kennzeichnung – also der eigenverantwortlichen Erklärung des Herstellers – bringen Sie gegenüber der Marktaufsicht und Ihren Kunden zum Ausdruck, dass Ihre Produkte den anzuwendenden europäischen Richtlinien entsprechen.
Produktsicherheit
Für alle Produkte, auch wenn diese nicht unter eine der vielen Harmonisierungsvorschriften fallen sollten, gelten allgemeine Anforderungen an die Produktsicherheit. Hier ist vor allem die im Dezember 2024 in Kraft getretene Produktsicherheits-Verordnung “GPSR” anzuwenden.





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