Verpflichtend ab Dezember 2024
Seit dem 13. Dezember 2024 ist die neue Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 in Kraft getreten und löst die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und damit auch in weiten Teilen das ProdSG ab. Für die entsprechende Änderung des ProdSG gibt es bereits einen Gesetzesentwurf. Da es sich bei der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 um eine Verordnung handelt, gilt sie direkt in allen EU-Mitgliedstaaten und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Was dies genau bedeutet, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.
WAS REGELT DIE NEUE VERORDNUNG?
Die GPSR (EU-Verordnung 2023/988) stellt sicher, dass Produkte, die auf den Markt kommen und von Verbrauchern genutzt werden, den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Ihr Ziel ist es, potenzielle Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher zu vermeiden. Damit stärkt die Verordnung sowohl den Verbraucherschutz als auch das Vertrauen in den europäischen Binnenmarkt.
Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sind nun ausdrücklich alle Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet, ausschließlich sichere Produkte auf den Markt zu bringen oder bereitzustellen. Ein Produkt ist dabei weiterhin jeder Gegenstand, der für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von diesen genutzt wird.
Geregelt werden in der neuen Produktsicherheitsverordnung u.a. neue Pflichten für Hersteller, neue Sicherheitsbewertungen von Produkten, Pflichten für Importeure und Händler.
Pflichten von Wirtschaftsakteuren
Einführer und Händler tragen laut Verordnung die Verantwortung, sich von der Sicherheit der Produkte zu überzeugen, bevor sie diese in Verkehr bringen oder weiterverkaufen. So soll garantiert werden, dass nur sichere Produkte auf den Markt gebracht werden.
Wichtig hierfür ist:
- Erstellung einer Risikoanalyse und technischer Dokumentation
- Einführung eines Produktbeobachtungssystems
- Kennzeichnungspflicht: Typen-, Serien- oder Chargennummer sowie Herstellerdaten (Name, Adresse, E-Mail) müssen am Produkt angebracht werden
- Bereitstellung von Sicherheitsinformationen und Anleitungen für die Nutzung
Risikobewertung
Die Bewertungskriterien für Produktsicherheit wurden erweitert:
- Für die Bewertung der Sicherheit eines Produkts ist zu berücksichtigen, wie sie mit anderen Produkten interagieren und ob sicherheitsrelevante Eigenschaften dadurch beeinflusst werden.
- Auch neue Faktoren wie Cybersicherheit und Software-Updates sind wichtig, da viele Produkte heute digitale Komponenten enthalten.
Online-Handel und Fernabsatz
Für Online-Angebote gelten erweiterte Informationspflichten. Zulieferer und Händler müssen beim Verkauf wichtige Daten sichtbar machen, darunter:
- Herstellerinformationen
- Identifikationsnummern und Produktbilder
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen
Besondere Anforderungen bei Änderungen an Produkten
- Wer ein Produkt wesentlich verändert (z.B. Software-Updates o. physische Modifikationen, die die Sicherheit betreffen), gilt als Hersteller und übernimmt die damit verbundenen Pflichten.
Strengere Produktrückrufe
- Bei Sicherheitsproblemen muss der Hersteller unverzüglich Korrekturmaßnahmen für die betroffene Produkte ergreifen, wozu auch ein Rückruf gehören kann.
- Die Maßnahmen müssen klar an den Verbraucher kommuniziert werden.
- Dies schließt Reparaturen, Ersatzlieferungen oder Rückerstattungen ein.
KURZ ZUSAMMENGEFASST
Für die Industrie und ihre Zulieferer bedeutet die neue Verordnung vor allem:
- Erhöhte Transparenz- und Dokumentationspflichten
- Erweiterte Sicherheitsbewertungen bei digitalen und physischen Produkten
- Haftung für Änderungen an Produkten
- Strengere Rückrufvorgaben, um Verbraucher zu schützen
Einen Blick auf die gesamte neue Produktsicherheitsverordnung werfen können Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R0988
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