Nahezu alle Produkte unterliegen gesetzlichen Anforderungen – in fast allen Regionen der Welt. Dabei fallen die meisten Produkte unter die „Selbstzertfizierung“ – Hier trägt der Hersteller allein die Verantwortung für die Produktfreigabe zur Inverkehrbringung – er erstellt eine Konformitätserklärung. Es gibt aber auch Produkte, die eine besondere Freigabe durch eine Behörde benötigen – wie bei einer Typgenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkomponenten (Bauteile, Sebstständige Technische Einheiten und Systeme). Hier erfolgt die finale Freigabe durch eine Genehmigungsbehörde.
Allen gemein ist eine einheitliche Vorgehensweise, um sicher zustellen, dass die einschlägigen Vorschriften erfüllt werden:
- Ermittlung der behördlichen Anforderungen
- Sicherstellen der Umsetzung der Anforderungen
- Freigabe durch CE-Konformitätserklärungen oder Fahrzeug-Typgenehmigung bzw. Typgenehmigung von Systemen, STE und Bauteile
- Produktionsbegleitende Prüfungen (QS, CE, CoP-P)
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