Aus eins mach zwei
Insbesondere für Kleinserienhersteller sorgt die ständige wachsende Komplexität der gesetzlichen Anforderungen für ein stetes Prüfen und Neubewerten der Prozesse oder gar des gesamten Geschäftsmodells.
So auch bei diesem Projekt, wo unser Kunde sich dazu entschlossen hatte die Verantwortlichkeiten für verschiedene Phasen im Produktlebenszyklus voneinander zu trennen.
Hersteller vs. Flottenbetreiber
Die geplante Änderung war für uns eine sehr spannende Aufgabe, denn diese war auch für uns neu. Ein Fahrzeughersteller hat in seiner Rolle Verantwortung für die Entwicklung/Konstruktion, die Produktion, die Pflege und Betreuung während der Nutzung der Fahrzeuge, für Marktüberwachung, Rückrufe etc..
Diese Aneinanderkettung von Pflichten aufzubrechen und künftig in zwei verschiedenen Unternehmen zu verorten, bedarf einem tiefgreifenden Verständnis für die Folgen.
Anforderungen an den Hersteller
Ein Unternehmenszweig findet sich auch künftig in der Rolle des Fahrzeugherstellers. Es gilt also auch entsprechende Anforderungen zu erfüllen.
So muss nachgeweisen werden, dass im Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem installiert ist, welches sicherstellt, dass genehmigungspflichtige Produkte konform zur Typgenehmigung gebaut werden können. Erstmalig passiert das im Rahmen einer Anfangsbewertung, die nach erfolgreichem Abschluss dauerhaft gültig ist.
Darüber hinaus müssen die Produkte so gestaltet und produziert werden, dass sie konform zu den gesetzlichen Anforderungen sind. Schlagworte wie Produktkonformität, Produktsicherheit, Produkthaftung oder Product Compliance kennzeichnen die Vielzahl der Anforderungen.
Anforderungen an den Flottenbetreiber
Das zweite Unternehmen fokussiert sich künftig auf das Flottenmanagement der in Verkehr gebrachten Fahrzeuge, inkl. Service, Retrofits und Rückrufen.
Dieses Unternehmen ist künftig nicht mehr Genehmigungsinhaber für ein typgenehmigtes Fahrzeug. Damit verfallen aber nicht gleichzeitig alle Pflichten. Denn es wurde die Entscheidung getroffen, dass für zuvor in Verkehr gebrachte Fahrzeuge die Genehmigungen bei diesem Unternehmenszweg verortet werden, somit auch alle Pflichten des Genehmigungsinhabers.
Denn so ist immer zu bewerten, was in welchem Umfang auch zukünftig, durch den dann „ehemaligen“ Genehmigungsinhaber, umgesetzt werden muss. So gilt weiterhin die Verpflichtung, dass Produkte, welche bereits in den Verkehr gebracht wurden, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen müssen und der ehemalige Hersteller hier weiterhin in der Verantwortung bleibt.
Die Aufgabenstellung
Auf Basis dieser neuen Aufstellung und den verknüpften neuen Rechten und Pflichten, ergaben sich für unseren Kunden unbekannte Fragestellungen, welche mit beratender Hilfestellung der Mark Haacke Automotive gelöst werden konnten. Beide Unternehmen kennen nun Ihre Rechte und Pflichten und wissen welche Prozesse und Anforderungen an die Organisation sich daraus ergeben.
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