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Bewertet mit 5.00 von 5
Ungeprüfte Gesamtbewertungen
Mark Haacke1-tägig
Praxisnah und aus Perspektive der Genehmigungsinhaber.
Diese Schulung richtet sich vor allem an Zulieferer der Automobilindustrie, sowie Fahrzeughersteller aller Klassen.
Das besondere an dieser Schulung ist unser Referent Mark Haacke, der mit seiner 25-jährigen Erfahrung bei verschiedenen Unternehmen perfekt die Perspektive der Lieferanten/Hersteller vertritt.
Hier wird also nicht aus Perspektive der Behörde mit erhobenem Zeigefinger "belehrt" - in dieser Schulung bekommen Sie praxisnah erklärt, worauf es in dem Verfahren ankommt und wie Sie dieses optimal umsetzen.
ab 490,00 €
Praxisnah und aus Perspektive der Genehmigungsinhaber.
Diese Schulung richtet sich vor allem an Zulieferer der Automobilindustrie, sowie Fahrzeughersteller aller Klassen.
Das besondere an dieser Schulung ist unser Referent Mark Haacke, der mit seiner 25-jährigen Erfahrung bei verschiedenen Unternehmen perfekt die Perspektive der Lieferanten/Hersteller vertritt.
Hier wird also nicht aus Perspektive der Behörde mit erhobenem Zeigefinger „belehrt“ – in dieser Schulung bekommen Sie praxisnah erklärt, worauf es in dem Verfahren ankommt und wie Sie dieses optimal umsetzen.
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Ungeprüfte Gesamtbewertungen
Mark Haacke1-tägig
Am 06.07.2022 trat die Verordnung (EU) 2019/2144 als EU Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der UN GSR2 (General Safety Regulation 2) in Kraft.
Hier werden weitere Anforderungen an Fahrzeuge beschrieben, bezogen auf technische Innovationen, wie Fahrassistenzsysteme (ADAS).
Für neu zu genehmigende Fahrzeugtypen ist die Anwendung der (EU) 2019/2144 seit dem somit verpflichtend.
Bestimmte Fahrzeuge unterliegen Ausnahmen oder Übergangsfristen, die Sie kennen und beachten sollten.
ab 490,00 €
Am 06.07.2022 trat die Verordnung (EU) 2019/2144 als EU Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der UN GSR2 (General Safety Regulation 2) in Kraft.
Hier werden weitere Anforderungen an Fahrzeuge beschrieben, bezogen auf technische Innovationen, wie Fahrassistenzsysteme (ADAS).
Für neu zu genehmigende Fahrzeugtypen ist die Anwendung der (EU) 2019/2144 seit dem somit verpflichtend.
Bestimmte Fahrzeuge unterliegen Ausnahmen oder Übergangsfristen, die Sie kennen und beachten sollten.
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Beratung
Sie möchten unnötige „Schleifen" beim Technischen Dienst und der Genehmigungsbehörde vermeiden?
Wir helfen Ihnen von Anfang an die gesetzlichen Anforderungen zu identifizieren, zu verstehen und korrekt umzusetzen.
Preis auf Anfrage
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