Reihe neuer Fahrzeuge in einer hellen Prüfhalle – Symbolbild EU-Typgenehmigung und Homologation

Was ist eine Typgenehmigung? Grundlagen der Homologation

Ein neues Fahrzeug rollt nicht einfach vom Band auf die Straße. Bevor der erste Kunde einsteigt, steht ein Verfahren, das über Marktzugang entscheidet: die Typgenehmigung. „Die Behörde lotst uns durch den Prozess.“, hören wir oft. Stimmt – nur sind Behörde und Technischer Dienst hierbei gesetzlich limitiert. Wer das Verfahren begleitet, darf den „Betroffenen“ nicht beraten. Neben der gesetzlichen Einschränkung geht es hierbei auch um Haftung und Kosten. Wenn die Behörde mit einem Hinweis hilft und das Verfahren stockt, steht im Raum, wer für den Schaden aufkommt, der durch einen verzögerten Produktionsstart entsteht. Wer selbst den Prozess der Typgenehmigung nicht versteht, verliert Zeit, Geld und im schlimmsten Fall kann die Genehmigung überhaupt nicht erteilt werden. Sehen wir uns an, was wirklich dahintersteckt – und wo die teuren Missverständnisse lauern.

Was eine Typgenehmigung wirklich ist – und was nicht

Die Definition steht in Art. 3 Nr. 2 der VO (EU) 2018/858: Die Typgenehmigung ist das Verfahren, mit dem eine Genehmigungsbehörde bescheinigt, dass ein Typ – eines Fahrzeugs, Systems, Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit – die einschlägigen Verwaltungsvorschriften und technischen Anforderungen erfüllt. Entscheidend ist das Wort „Typ“: Geprüft wird ein Baumuster stellvertretend für die gesamte Serie, nicht jedes einzelne Exemplar.

Was oft verwechselt wird: „Genehmigung“ und „Zulassung“. Die Typgenehmigung ist nicht die Zulassung. Die Typgenehmigung ist die Prüfung des Baumusters durch die Genehmigungsbehörde; die Zulassung ist die spätere Registrierung eines konkreten Fahrzeugs durch die Straßenverkehrsbehörde, die gleichzeitig auch „Genehmigungsbehörde nach Landesrecht“ ist. Zwei verschiedene Verwaltungsakte, zwei verschiedene Behörden, zwei verschiedene Zeitpunkte.

Eine Frage, mit der wir oft konfrontiert sind: Was ist der Unterschied zur CE? Letztendlich ist der wesentliche Unterschied der, dass bei einer Typgenehmigung eine Behörde prüft, ob das Produkt die Anforderungen erfüllt und bei einer CE-Konformität der Hersteller allein dafür verantwortlich ist.

Drei Begriffe, die Sie kennen sollten:

Typgenehmigung = behördliche Prüfung eines Baumusters durch eine Genehmigungsbehörde – dies gilt für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und STE. Zulassung = Registrierung eines konkreten einzelnen Fahrzeugs (Straßenverkehrsbehörde). CE-Kennzeichnung = Herstellererklärung, dass ein Produkt den einschlägigen Harmonisierungsvorschriften entspricht.

Gesamtfahrzeug, System, Bauteil, STE: die vier Kategorien der Genehmigungsobjekte

Typgenehmigung ist nicht gleich Typgenehmigung. Die Verordnung kennt vier Genehmigungsobjekte. Die Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung (Whole Vehicle Type-Approval, WVTA) betrifft das komplette Fahrzeug (hier gibt es noch Mehrstufen- und Mehrphasen-Genehmigungen). Ein System ist eine Baugruppe, die aus mehreren Komponenten besteht und eine oder mehrere Funktionen im Fahrzeug erfüllt – etwa die Bremsanlage. Ein Bauteil lässt sich unabhängig vom Fahrzeug genehmigen, wie ein Scheinwerfer – das Bauteil darf dann auch uneingeschränkt an allen möglichen Fahrzeugen eingesetzt werden (solange es nicht im Konflikt mit etwaigen Anbauvorschriften steht). Eine selbstständige technische Einheit (STE) schließlich wird nur in Bezug auf bestimmte Fahrzeugtypen genehmigt – etwa Aftermarket-Bremskomponenten.

Warum das für Sie zählt? Weil viele Zulieferer nicht das Gesamtfahrzeug, sondern ein Bauteil oder eine STE genehmigen lassen müssen – und dabei ihre eigene Verantwortung tragen. Wer als Komponentenhersteller glaubt, das sei allein Sache des OEM, unterschätzt seine Rolle. Die Ebene, auf der Sie genehmigen, bestimmt, welche Nachweise Sie führen und welche Prüfungen Sie bestehen müssen.

CoP und Typgenehmigung haben nichts miteinander zu tun? Wer das denkt, irrt sich gewaltig! Direkt einleitend fordert der Artikel 26 der VO (EU) 2018/858 den Nachweis von Verfahren zur Übereinstimmung der Produktion im Rahmen der Typgenehmigung. Warum ist das so? Die Typgenehmigung ist lediglich der Nachweis, dass die Konstruktion des Produktes den einschlägigen Anforderungen entspricht. Hierbei werden beispielsweise Fertigungstoleranzen nicht berücksichtigt. Diese sind jedoch unvermeidlich und dürfen nicht zu einer Nichtkonformität – also einer Abweichung gegenüber dem genehmigten Stand – führen. Diese Aufgabe übernimmt das CoP, das immer einem risikobasierten Ansatz folgt.

Typgenehmigung auf einen Blick

09/2020 Geltung der VO (EU) 2018/858
2018/858 die Rahmenverordnung
4 Kategorien Fahrzeug, System, Bauteil, STE
risikobasiert Kontrolle der Serienkonformität
Ingenieur prüft Typschild und technische Unterlagen an einem Fahrzeug
Prüfung mit Methode: Technischer Dienst und Genehmigungsbehörde arbeiten mit klar geregelten Nachweisen.

Wer im Verfahren wer ist: Behörde, Technischer Dienst, Hersteller

Das Verfahren lebt von klar verteilten Rollen. Die Genehmigungsbehörde ist für alle Aspekte der Typgenehmigung zuständig (Art. 3 Nr. 36). Sie erteilt, ändert und entzieht Genehmigungen. Der Technische Dienst (Art. 3 Nr. 38) ist die von der Behörde benannte Prüfstelle, die Tests durchführt und Prüfberichte liefert. Der Hersteller (Art. 3 Nr. 40) trägt die Verantwortung für alle Aspekte gegenüber der Behörde – auch dann, wenn er Teile zuliefern lässt.

Für Hersteller außerhalb der EU kommt eine vierte Rolle hinzu: der Bevollmächtigte (Art. 3 Nr. 41), eine in der EU ansässige Person, die den Hersteller gegenüber der Genehmigungsbehörde vertritt. Was heißt das für Sie? Klären Sie früh, wer welche Rolle ausfüllt – gerade in internationalen Lieferketten ist die saubere Zuordnung die halbe Miete. Eine Genehmigung scheitert selten an der Technik allein, oft an unklaren Zuständigkeiten.

So entsteht eine EU-Typgenehmigung – Schritt für Schritt

  1. Antrag & Unterlagen

    Der Hersteller reicht bei der Genehmigungsbehörde den Antrag samt Beschreibungsmappe ein – die technische Grundlage des gesamten Verfahrens.

  2. Prüfungen durch den Technischen Dienst

    Der benannte Technische Dienst führt die vorgeschriebenen Tests durch und dokumentiert die Ergebnisse in Prüfberichten.

  3. Erstbewertung der Produktion

    Die Behörde prüft, ob der Hersteller Vorkehrungen hat, damit die Serie dauerhaft dem Typ entspricht (Anhang IV).

  4. Erteilung der Genehmigung

    Sind alle Anforderungen erfüllt, erteilt die Behörde die Typgenehmigung – EU-weit gültig bei einer EU-Typgenehmigung.

  5. Übereinstimmungsbescheinigung (COC)

    Der Hersteller legt jedem Fahrzeug eine COC bei, die bestätigt, dass dieses Exemplar dem genehmigten Typ entspricht.

Die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist mehr als ein Formular. Sie beschreibt die technischen Hauptmerkmale des konkreten Fahrzeugs und ist die Brücke von der Typgenehmigung zur späteren Zulassung (Art. 36). Lange lag sie in Papierform bei. Seit dem 5. Juli 2026 muss der Hersteller sie als strukturierte Daten im elektronischen Format bereitstellen – kostenlos und unverzüglich nach dem Herstellungsdatum (Art. 37 Abs. 1). Wer das tut, ist von der Pflicht befreit, jedem Fahrzeug eine Papier-COC beizulegen (Art. 36 Abs. 2). Technisch läuft das über XML-Nachrichten im IVI-Format (Initial Vehicle Information) über EUCARIS, konkretisiert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/133.

EU-Typgenehmigung, Kleinserie, Einzelgenehmigung: die feinen Unterschiede

Nicht jeder Weg passt zu jedem Fahrzeug. Die klassische EU-Typgenehmigung (Art. 22) ist für die Serienproduktion gedacht und EU-weit gültig. Für kleine Stückzahlen gibt es die EU-Kleinserien-Typgenehmigung (Art. 41) und die nationale Kleinserien-Typgenehmigung (Art. 42) – Letztere nur im jeweiligen Mitgliedstaat gültig. Für ein einzelnes, oft bereits existierendes Fahrzeug schließlich greift die Einzelgenehmigung, EU-weit (Art. 44) oder national (Art. 45).

Die Wahl ist keine Formsache, sondern eine strategische Entscheidung. Sie bestimmt Reichweite, Prüftiefe und Aufwand. Ein häufiger Denkfehler: die Einzelgenehmigung als „Kleinserie light“ zu behandeln. Beide Verfahren sind rechtlich getrennt, mit eigenen Voraussetzungen. Was heißt das für Sie? Legen Sie den Genehmigungspfad fest, bevor Sie in die Konstruktion gehen – ein späterer Wechsel ist teuer.

UN Typgenehmigung, Fahrzeuge und Komponenten

Oft noch bekannt unter „UN ECE“ oder nur „ECE“ gibt es noch die Möglichkeit eine UN-Typgenehmigung zu erlangen. Dies ist für Systeme, Bauteile und STE Standard – auch in der EU und anderen Regionen. Seit der UN-Regelung Nr. 0 (International Whole Vehicle Type Approval, IWVTA) – in Kraft seit dem 19. Juli 2018, von den Vertragsparteien anzuerkennen seit dem 19. April 2019 – ist das auch für Gesamtfahrzeuge möglich. Der Vorteil hierbei: Es steht ein viel größerer Markt offen, in dem die Produkte ohne zusätzlichen Aufwand in Verkehr gebracht werden dürfen.

Ein Genehmigungszeichen, das Grenzen öffnet: das UNECE-System

Parallel zur Gründung der EWG 1958 („Vertrag von Rom“) einigten sich die UN-Vertragsparteien im Übereinkommen von 1958 („Vertrag von Genf“) auf einheitliche Regelungen für die Gestaltung von Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten. Die Geburtsstunde der UN-Regelungen. Der Kern des Übereinkommens ist die gegenseitige Anerkennung: Wird ein Bauteil oder System nach einer UN-Regelung genehmigt und trägt es das entsprechende E-Genehmigungszeichen, erkennen die anderen Vertragsparteien diese Genehmigung an. Ein einmal sauber geführter Nachweis öffnet so mehrere Märkte zugleich.

Für Zulieferer ist das ein handfester Vorteil – und eine Frage der Strategie. Ob Sie den Weg über eine EU-Vorschrift oder eine UN-Regelung wählen, hängt davon ab, wohin Sie liefern. Beide Systeme greifen ineinander: Viele UN-Regelungen sind in der EU ohnehin verbindlich. Was heißt das für Sie? Wer den Genehmigungsrahmen von Anfang an international denkt, spart sich später teure Doppelnachweise. Zu beachten ist hierbei insbesondere, dass etliche EU-Verordnungen und -Richtlinien, die sich auf Komponenten oder Systeme beziehen, gar nicht mehr anwendbar sind, selbst wenn diese noch als „in Kraft“ geführt werden. Die Anwendbarkeit über die Rahmenverordnung ist schlicht nicht mehr gegeben. Regelungen, die EU-spezifisch sind und nicht von einer UN-Regelung abgedeckt werden, finden sich oft auch in den Anhängen der übergeordneten Verordnungen, wie in der VO (EU) 2021/535.

Nach der Genehmigung ist vor der Kontrolle: Conformity of Production

Die Typgenehmigung ist kein Schlussstrich, sondern ein Startpunkt. Denn die Behörde genehmigt ein Baumuster – erwartet aber, dass jedes Produkt der Serie diesem Muster entspricht. Genau das sichert die Conformity of Production (CoP): Der Hersteller muss die Serienfertigung dauerhaft mit dem genehmigten Typ in Übereinstimmung halten (Art. 31 Abs. 1) – hierfür muss der Hersteller für jedes typgenehmigte Merkmal ein geeignetes Prüfverfahren beschreiben sowie Prüffrequenz und Stichprobengröße festlegen, und das immer basierend auf dem Abweich-Risiko. Nicht zu verwechseln ist das mit der Häufigkeit der „CoP-Prüfung“ durch die Behörde. Die Genehmigungsbehörde verifiziert das System und die erfolgten Prüfungen seitens des Herstellers durch Stichproben und Werksprüfungen – mindestens alle drei Jahre (Art. 31 Abs. 4).

Die Konsequenz bei Nichteinhaltung ist unmissverständlich: von Korrekturmaßnahmen bis zum Entzug der Typgenehmigung (Art. 31 Abs. 7). Damit wird aus einem Qualitätsthema ein Marktzugangsthema. Wer die CoP als lästige Nachpflicht behandelt, hat das System nicht verstanden – sie ist der Preis dafür, dass eine einmal erteilte Genehmigung überhaupt Bestand hat.

Eine Typgenehmigung erteilt man einmal – konform bleiben muss die Serie jeden Tag. Genau an dieser Nahtstelle zwischen Technik und Recht entscheidet sich, ob eine Genehmigung trägt.
Mark Haacke Gründer & Geschäftsführer, Mark Haacke Compliance Engineering

Die wichtigsten Stichtage

  1. 01.09.2020 gilt

    VO (EU) 2018/858 gilt

    Die Rahmenverordnung ist verpflichtend und löst die Richtlinie 2007/46/EG ab.

  2. 05.07.2026 gilt

    Elektronische COC Pflicht

    Der Hersteller muss die COC als strukturierte Daten elektronisch bereitstellen (Art. 37 Abs. 1); die Papier-Beilage entfällt damit (Art. 36 Abs. 2).

  3. laufend gilt

    Conformity of Production

    Serienkonformität muss risikobasiert geplant und durchgeführt werden – über die gesamte Produktionsdauer. Dies gilt auch für Lieferanten!

Die häufigsten Stolpersteine in der Praxis

Aus über 500 Projekten kennen wir die Muster. Der Klassiker ist die unzureichende Klärung der Verantwortlichkeiten – der Fahrzeughersteller geht davon aus, dass der Lieferant seine Komponente typgenehmigt, der Lieferant ordnet die Pflicht dem Fahrzeughersteller zu. Auch im weiteren Verfahren in Bezug auf CoP verlassen sich die Beteiligten gern auf den jeweils anderen – und das zieht sich als Fehler durch das ganze Verfahren. Fast ebenso häufig: eine Beschreibungsmappe, die nicht mehr zur tatsächlich gebauten Ausführung passt, weil Konstruktionsänderungen nicht nachgezogen wurden. Und drittens die unterschätzte Conformity of Production, die man erst ernst nimmt, wenn das erste Audit durch die Behörde ansteht oder – fast noch schlimmer – wenn eine Nichtkonformität identifiziert wurde und festgestellt wird, dass die gesamte Produktion von mehreren Jahren zurückgerufen werden muss, weil nicht eingegrenzt werden kann, seit wann die Nichtkonformität vorliegt.

Der rote Faden dahinter ist immer derselbe: Die Typgenehmigung ist kein Dokument, das man am Ende „besorgt“, sondern ein Prozess, der die Konstruktion von Anfang an begleitet. Genau hier setzen wir an – mit dem Blick auf Technik und Recht zugleich, damit die Genehmigung nicht zum Nadelöhr Ihres Projekts wird, sondern zum planbaren Meilenstein.

Häufige Fragen zur Typgenehmigung

Was ist eine Typgenehmigung – kurz erklärt?

Das Verfahren, mit dem eine Genehmigungsbehörde bescheinigt, dass ein Fahrzeug-, System-, Bauteil- oder STE-Typ die technischen und administrativen Anforderungen der VO (EU) 2018/858 erfüllt (Art. 3 Nr. 2). Geprüft wird ein Baumuster stellvertretend für die Serie.

Gilt eine EU-Typgenehmigung automatisch in der ganzen EU?

Ja. Eine nach Art. 22 erteilte EU-Typgenehmigung gilt in allen Mitgliedstaaten. Nationale Kleinserien- und Einzelgenehmigungen (Art. 42/45) sind dagegen auf den jeweiligen Mitgliedstaat beschränkt.

Wer erteilt eine EU-Typgenehmigung?

Die Genehmigungsbehörde des Mitgliedstaats, in dem der Antrag gestellt wird – in Deutschland etwa das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die technischen Prüfungen führt ein von der Behörde benannter Technischer Dienst durch. Beraten darf Sie im Verfahren weder die Behörde noch der Technische Dienst.

Ist die Typgenehmigung dasselbe wie die Zulassung?

Nein. Die Typgenehmigung prüft das Baumuster durch die Genehmigungsbehörde; die Zulassung ist die spätere Registrierung eines Einzelfahrzeugs durch die Straßenverkehrsbehörde – zwei getrennte Verwaltungsakte.

Was bedeutet Conformity of Production?

Die Pflicht des Herstellers, die Serienfertigung dauerhaft mit dem genehmigten Typ übereinstimmend zu halten. Der Nachweis geeigneter CoP-Verfahren gehört bereits zum Genehmigungsantrag (Art. 26), die laufende Pflicht steht in Art. 31. Prüfverfahren, Prüffrequenz und Stichprobengröße legt der Hersteller risikobasiert je genehmigtem Merkmal fest; die Behörde auditiert das mindestens alle drei Jahre (Art. 31 Abs. 4).

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