Dipl.Ing. (BA) Mark Haacke weist eine ausgesprochene Expertise als Sachverständiger und Gutachter auf. In diesem Bereich erlernte er das „Handwerk“ des Gutachters in seiner Ausbildung zum Prüfingenieur bei einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation. Nach seiner Betrauung zum Sachverständigen einer a.A.Ü.O. durch das bayrische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie war er einige Zeit als Sachverständiger und Prüfingenieur für besagt a.a.Ü.O. tätig bevor er seine Karriere in verschiedenen Unternehmen weiter entwickelt.
Mit der Erfahrung unseres Gründers und seinem analytischen Denken und der fachlichen Expertise des Teams gelingt es uns auch komplexeste Sachverhalte strukturiert aufzubereiten und zu versachlichen. Dies hat schon vielen Kunden in der Auseinandersetzung mit Behörden und Gerichten geholfen Ihren Standpunkt zu festigen.
Da wir überzeugt davon sind, dass die EU-Gesetzgebung zur Marktüberwachung und Produktsicherheit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Verbraucher und einem fairen Wettbewerb der Marktakteure dienen, stellen wir unsere Expertise natürlich auch direkt den Gerichten und Behörden zur Verfügung, um einen Sachverhalt ordentlich und rechtssicher bewertbar zu machen.
Wir erstellen Gutachten zu Ihren (automobilen) Produkten. Droht ein Rückruf? Wird die Genehmigung verweigert? Sie benötigen eine belastbare und verbindliche Aussage zu einem konkreten Sachverhalt?
Im Rahmen eines Gutachtens analysieren wir einen Sachverhalt und bewerten diesen strukturiert.
Auf den Punkt gebracht
Es gibt Situationen, da ist die Fragestellung und auch die Zielsetzung sehr klar formulierbar. Hierfür benötigen Sie nicht unbedingt eine umfassende Beratung.
Nehmen wir einen Unfall als Beispiel, in dessen Rahmen ein Gutachter den Schaden bewertet, beurteilt, welche Reparatur angemessen und sinnvoll ist und dann die Kosten für die Instandsetzung kalkuliert. Genau auf diese Weise erstellen wir Ihnen ein Gutachten – beispielsweise für einen Produktfehler, um festzustellen, ob es sich um einen Serienfehler handelt, der einen Rückruf der Produkte erforderlich macht.
Wir klären einen sehr konkreten Sachverhalt in Form eines Gutachtens in der gewünschten und sinnvollen Detailtiefe.
Als weitere Beispiele seien hier Gutachten für die Bewertung der Genehmigungspflicht eines Produktes, der Genehmigungsfähigkeit eines Produktes, der Konformität (mit der Typgenehmigung) eines Produktes oder der Konformität einer Typgenehmigung zur Gesetzgebung genannt.
Vorteil eines Gutachtens
Sie bekommen nicht nur eine eindeutige Bewertung des Sachverhaltes. Wir zeigen Ihnen die Abhängigkeiten und Abgrenzungen der bewerteten Merkmale auf.
Ihre Innovation? Wir bringen sie auf die Straße!
Sie haben eine neue Produktidee für Ihr Unternehmen? Möchten Sie Ihr Produkt für andere Anwendungen anbieten?
Hervorragend, Ideen sind wichtig! Innovation noch mehr!
Was müssen Sie nun aber dabei beachten?
Einfach in den Verkehr bringen?
… Nein, so geht es leider nicht!
… Aber fast!
Nehmen wir an, Sie wollen die Genehmigungspflicht eines Produktes bewerten lassen. Selbst scheinbar einfache Produkte können in dem Geflecht von Regularien einer Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Wir klären die anwendbaren Rechtsakte, die das Produkt erfüllen muss, unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks oder Einbauszenarios, und zeigen Ihnen die Bewertungskriterien so auf, dass Sie bei Änderungen am Produkt eigenständig bewerten können, ob dies zu einer Neubewertung führen würde.
Wir erstellen Ihnen nicht nur eine verbindliche Aussage über die Genehmigungspflicht Ihres
Produktes, sondern auch eine Möglichkeit für Sie, bei Änderungen des Produktes, dessen
Verwendungszweckes oder der Einbausituation, selbstständig eine Neubewertung vornehmen
können.
Fehler am Produkt? Wirksame Maßnahmen ergreifen!
Unsere Gutachten umfassen allerdings eine noch viel breitere Palette an Optionen, die einer fachlich fundierten und sachlich erläuterten Bewertung bedürfen.
Sie wurden mit einer Abweichung an Ihren Produkten konfrontiert?
Dann zu erst einmal herzlichen Glückwunsch, denn dadurch zeigt sich, dass Ihre Prozesse funktionieren und Sie in der Lage sind Abweichungen als solche zu erkennen!
Handelt es sich um eine Abweichungen
- zur Konformität?
- zur Sicherheit?
- oder einfach um einen Fehlgebrauch?
Zu klären ist insbesondere die Frage, ob es sich auch um einen Serienfehler handelt und ein Rückruf erforderlich ist.
Liegt tatsächlich eine Abweichung vor?
Falls Sie die Frage mit „ja“ beantworten, beachten Sie bitte immer, dass nicht die direkt erwartete Lösung, die wirklich richtige Lösung und auch nicht die erste festgestellte Ursache für eine Abweichung der wirkliche Grund sein muss.
Es gilt zu klären, ob die unterstellte Abweichung tatsächlich eine Abweichung im Sinne der Gesetzgebung darstellt – hier gibt es klare Regeln und wir prüfen diese
strukturiert ab.
Selbst, wenn wir in unserem Gutachten aufzeigen, dass es eine Abweichung an Ihrem Produkt gibt, ist damit noch nicht gesagt, dass diese sich auch tatsächlich auf die gesamte Serie bezieht.
Klingt das nach zu viel Aufwand? Für uns ist es keinesfalls aufwändig. Es ist unsere absolute Expertise!
Unser interdisziplinäres Team aus juristischen Mitarbeitern und Ingenieuren erstellt die Gutachten entsprechend Ihrer Anforderungen.
Selbstverständlich verteidigen wir auch unser Gutachten für Sie gegenüber Behörden oder Gerichten. Mit unseren juristischen Kooperationspartnern können wir Sie auch über ein Gutachten hinaus bei der juristischen Aufarbeitung des Sachverhaltes unterstützen.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.
Projektreferenzen
Wir können auch bzgl. Gutachten auf eine breite Palette an Referenzen verweisen: