Ein Rückruf?

Ein Unternehmen der Zulieferindustrie hat im Zuge der regulären Serienüberwachung in der Produktion (CoP = Conformity of Production) ein Risiko für Abweichungen an seinen Produkten identifiziert. Da bei betreffenden Komponenten und der vermuteten Abweichung nicht allein die Produktkonformität, sondern möglicherweise auch die Produktsicherheit berührt schien, entschied sich das betreffende Unternehmen umgehend, die Fachjuristen hinzuzuziehen.

Schließlich müssen bei Abweichungen, die die Konformität und Sicherheit berühren (können), umgehend Abstellmaßnahmen eingeleitet werden, also ein Rückruf.

Um die Auswirkungen des vermuteten Fehlers auf die Sicherheit bewerten zu können, wurde nach Rücksprache mit der Mark Haacke Training & Consulting GmbH ein Gutachten zu der betreffenden Komponente und Auswirkungen möglicher Fehler und deren Erkennbarkeit für den Nutzer erstellt. Ein Augenmerk wurde hierbei auch auf die Kontrollierbarkeit des Fehlers für den betroffenen Nutzer gesetzt.

Juristische Expertise + technische Expertise

Jedes Fachgebiet hat seine Experten, die sich genau darauf spezialisiert haben. Ein Kooperationspartner von uns ist eine Anwaltskanzlei mit einer sehr hohen Expertise hinsichtlich Produkthaftung und Produktsicherheit. Hierbei fokussiert sich ein Teil der Juristen der Kanzlei auf die Anforderungen in der Automobilindustrie.

Doch diese Anforderungen ergeben sich nicht allein aus gesetzlichen Vorgaben. Eine Fülle von Industriestandards ergänzt diese Vorgaben. Schlagworte wie Product Compliance, Produkthaftung, Produktsicherheit oder Produktkonformität kennzeichnen das weite Feld der Pflichten, die es als Genehmigungsinhaber oder Hersteller zu erfüllen gilt.

Eine Steigerung der Komplexität ergibt sich aus einer eng verzahnten Kombination aus juristischen und technischen Fragestellungen. Gesetzestexte müssen in technische Vorgaben übersetzt werden, damit Ingenieure die Produkte konform und sicher gestalten können. Für das Qualitätsmanagement der Unternehmen gilt dies ebenso. Vorgaben aus Gesetzestexten müssen in Vorgaben für das Qualitätsmanagement übersetzt werden.

Im Falle von (unterstellten) Abweichungen an den Produkten gilt es die Übersetzung in die entgegengesetzte Richtung vorzunehmen. Ist eine technische Umsetzung konform zu der Gesetzgebung?

Bereits hier zeigt sich eine perfekte Kombination der Kompetenzen einer Kanzlei für Produkthaftung und der Mark Haacke Training & Consulting GmbH.

So wurde das Team der Mark Haacke Training & Consulting GmbH bei einem Mandat mit technischem Schwerpunkt hinzugezogen.

Kein Rückruf!

Klingt komplex? Ja, das ist es auch! Doch dafür gibt es die Experten seitens der Juristen und das Team um Mark Haacke!

Ist der Aufwand übertrieben? Auf keinen Fall! Die zu klärenden Fragestellungen, sind die Fragestellungen, die es auch im Zuge einer Risikobewertung nach RAPEX zu klären gilt. Und je detaillierter und fundierter eine Bewertung getroffen und begründet wurde, desto unproblematischer gestaltet sich die Kommunikation mit der Behörde, sollte sich ein Rückruf als unumgänglich erweisen.

Und in diesem Fall hat unser Gutachten aufzeigen können, dass der Bewertungsmaßstab der Tests der Serienüberwachung für eine worst-case-Betrachtung geeignet wäre, aber in der angewandten Form das gesetzlich geforderte Maß und die vorgesehene und vorhersehbare Verwendung deutlich übersteigt. Die Pordukte sind also so sicher wie gesetzlich gefordert und so sicher, wie dies der Kunde auch erwarten darf.

Ein Rückruf der Produkte konnte somit vermieden werden.