Ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend? Grundlagen

Von Bierglas bis zum Hochvol-Batteriespeicher für die PV-Anlage, an allen möglichen Produkten finden wir CE-Zeichen. Und an anderen wiederrum nicht. Woran liegt das? Das Wichtigste voraus: Sie ist an konkrete Rechtsakte gebunden, und Produkte die von diesen erfasst werden müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein

Die wichtigste Frage zuerst: Gilt für Ihr Produkt überhaupt ein CE-Rechtsakt?

Bevor Sie über Prüfungen, Normen oder Konformitätserklärungen nachdenken, steht eine einzige Frage: Fällt Ihr Produkt überhaupt unter einen CE-Rechtsakt? Denn die CE-Pflicht ist keine pauschale Regel, sondern das Ergebnis vieler einzelner Richtlinien und Verordnungen. Nur wo eine davon greift, ist CE verpflichtend.

Die Europäische Kommission formuliert es unmissverständlich: CE ist verpflichtend nur für die Produkte, die von den entsprechenden EU-Rechtsakten erfasst werden. Für andere Produktkategorien gibt es schlichtweg keine entsprechende Anforderung.

Diese Einordnung ist anspruchsvoller, als sie klingt, weil oft mehrere Rechtsakte gleichzeitig greifen. Ein elektronisches Gerät kann zugleich unter die Niederspannungs-, die EMV- und bei drahtloser Kommunikation oder Datenübertragung unter die Funkanlagenrichtlinie fallen. Was heißt das für Sie? Erst die vollständige Liste der zutreffenden Rechtsakte macht klar, was Ihr Produkt wirklich erfüllen muss. Wer hier eine Richtlinie übersieht, baut eine Lücke ein, die später teuer wird.

Was die CE-Kennzeichnung wirklich aussagt – und was nicht

Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass sein Produkt alle einschlägigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt (Art. 30 Abs. 3 VO (EG) 765/2008). Das ist der Kern: CE ist eine Erklärung des Herstellers, kein Stempel einer Behörde. In den meisten Fällen prüft niemand von außen – die Verantwortung liegt beim Hersteller.

Damit räumen wir gleich mit zwei hartnäckigen Irrtümern auf:

  • CE ist kein Qualitäts- oder Gütesiegel. Es bestätigt die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen, nicht eine besondere Güte.
  • Der Hersteller wird in keiner Weise systematisch durch eine Behörde überprüft. Ob seine Arbeitsabläufe so gestaltet sind, das Produktfehler vermieden oder frühzeitig erkannt werden, ob die Produkte tatsächlich die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und ob dies für die Gesamtheit der Produktion gilt, wird nicht oder nur in ganz wenigen Fällen unabhängig überprüft.

Warum ist diese Klarstellung so wichtig? Weil aus dem Missverständnis falsche Erwartungen erwachsen – bei Verbrauchern wie bei Einkäufern. Wer CE als „geprüfte Sicherheit“ liest, überschätzt das Zeichen. Und wer es als Hersteller so verkauft, macht eine Aussage, die es nicht deckt. Präzision schützt hier vor Haftung.

CE ist kein Prüfsiegel

Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht, dass eine Behörde das Produkt geprüft und für konform befunden hat und es bedeutet auch nicht, dass die Produkte ein hohe Qualität aufweisen.

CE-Kennzeichnung in Zahlen

> 20 Produktbereiche mit CE-Pflicht
765/2008 Verordnung zur CE-Kennzeichnung
10 J. Aufbewahrung der Unterlagen
Die CE-Kennzeichnung ist eine Herstellererklärung, die Anbringung ist nur erlaubt, wenn das Produkt nachweislich die Anforderungen erfüllt.

Diese Produktbereiche verlangen eine CE-Kennzeichnung

Mehr als 20 Produktbereiche fallen unter CE-Rechtsakte. Dazu gehören unter anderem Maschinen (RL 2006/42/EG, ab 2027 VO (EU) 2023/1230), elektrische Betriebsmittel über die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie 2014/30/EU), Funkanlagen (RED 2014/53/EU), Spielzeug (RL 2009/48/EG), persönliche Schutzausrüstung (VO (EU) 2016/425), Medizinprodukte (VO (EU) 2017/745) sowie Bauprodukte (VO (EU) 305/2011) und Druckgeräte.

Diese Bandbreite erklärt, warum es „die eine CE-Prüfung“ nicht gibt. Jeder Rechtsakt bringt eigene Anforderungen, eigene harmonisierte Normen und ein eigenes Konformitätsbewertungsverfahren mit. Für Sie heißt das: Nicht das Produkt als solches ist CE-pflichtig, sondern seine Zugehörigkeit zu einem oder mehreren dieser Rechtsbereiche. Genau deshalb steht die saubere Zuordnung am Anfang jedes Projekts.

Und die Liste wächst. Mit dem Cyber Resilience Act, der neuen Maschinenverordnung oder überarbeiteten Produktvorschriften kommen laufend neue oder geänderte Rechtsakte hinzu. Für Sie bedeutet das: Die Zuordnung ist keine einmalige Übung, sondern muss regelmäßig überprüft werden. Bei jedem neuen Produkt, bei Produkteänderungen und regelmäßig auch hinsichtlich neuer Vorschriften unter Beachtung möglicher Übergangsvorschriften.

Wenn CE verboten ist: das Anbringungsverbot

Was viele überrascht: CE ist nicht nur „nicht immer Pflicht“, sondern für manche Produkte sogar unzulässig. Die CE-Kennzeichnung darf nur auf Produkten angebracht werden, für die ein spezifischer Rechtsakt dies vorsieht „und wird auf keinem anderen Produkt angebracht“ (Art. 30 Abs. 1 und 2 der VO (EG) Nr. 765/2008).

Der Grund ist Verbraucherschutz: Ein CE-Zeichen auf einem Produkt ohne CE-Rechtsakt suggeriert eine Konformität, die es rechtlich gar nicht gibt was irreführend wäre. Das wäre auch aus einer anderen Perspektive zweifelhaft. Als Hersteller oder Bevollmächtigter darf ich eine CE-Kennzeichnung nur aufbringen, wenn ich tatsächlich sichergestellt und überprüft habe, ob die Produkte den Anforderungen entsprechen. Was einfach klingen mag, ist eine lange Kette aus Aufgaben:

  • Zunächst muss bewertet werden, ob das Produkt unter der vorgesehenen Verwendung und im betreffendem Markt bestimmten Vorschriften unterliegt.
  • Sind diese identifiziert, muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen in der Entwicklung korrekt umgesetzt werden. Und ich werde nicht müde zu betonen, dass im Rahmen der Entwicklung unbedingt die etablierten Methoden (z.B.: FMEA) angewandt werden müssen, um potenzielle Fehler zu identifizieren und das Risiko zu reduzieren.
  • Nähert sich die Entwicklung der Serienreife müssen entsprechende Produktprüfungen durchgeführt werden, bis zur finalen Prüfung zur Serienfreigabe und der Ausstellung der „Konformitätserklärung“.
  • Mit dieser einmaligen Erklärung ist es nicht getan. In der laufenden Produktion müssen weiterhin entsprechende Prüfungen und Kontrollen durchgeführt werden.
  • Und selbstverständlich muss auch die Nutzungsphase bewertet werden, durch Marktüberwachung und Produktbeobachtung.

Betrachtet man diese Kette an Pflichten wird klar: Es muss einiges erfüült sein, bevor auch ein Produkt tatsächlich ein CE-Zeichen aufgebracht werden kann und darf. Wer diese Pflichten verletzt und dennoch mit einem CE-Zeichen suggeriert er habe diese Pflichten erfüllt, hat zivil- und strafrechtliche Folgen zu fürchten.

Auch die Gestaltung ist geregelt: Das CE-Zeichen muss sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein, in festgelegten Proportionen und einer Mindesthöhe. Ein winziges, kaum erkennbares Zeichen erfüllt die Anforderung ebenso wenig wie eines am falschen Ort. Wo eine Benannte Stelle beteiligt war, gehört ihre vierstellige Kennnummer daneben.

CE vs. GS-Zeichen: der entscheidende Unterschied

Für Verbrauch ist nicht immer eindeutig welche Kennzeichnungen existieren und was sich aus der jeweiligen Anbringung ableiten lässt. CE und beispielsweise das deutsche GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) sind vollkommen verschiedene Sachen.. CE ist verpflichtend (wenn es entsprechende Anforderungen gibt). Das GS-Zeichen dagegen ist freiwillig, gründet im deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und setzt eine echte Baumusterprüfung samt laufender Fertigungsüberwachung durch eine unabhängige, zugelassene GS-Stelle voraus.

Anders gesagt: CE sagt „erfüllt die gesetzlichen Anforderungen“, GS sagt „von unabhängiger Stelle auf Sicherheit geprüft“. Beide schließen sich nicht aus, viele Produkte tragen beides. Aber sie stehen für zwei verschiedene Aussagen. Wer beim Einkauf oder in der Werbung mit „CE-geprüft“ argumentiert, verwechselt genau diese Ebenen.

CE-Kennzeichnung vs. GS-Zeichen
CE-Kennzeichnung GS-Zeichen
Charakter verpflichtend (wo einschlägig) freiwillig
Rechtsgrundlage EU-Recht deutsches ProdSG
Prüfung i. d. R. Herstellererklärung Baumusterprüfung durch zugelassene Stelle
Aussage erfüllt gesetzliche Anforderungen unabhängig auf Sicherheit geprüft
Geltung EWR-weit v. a. national geprägt

Der Weg zur CE-Kennzeichnung in sechs Schritten

So unterschiedlich die Produktbereiche sind, die Logik des Wegs ist immer dieselbe. Am Anfang steht die Einordnung, am Ende das Zeichen. Dazwischen liegen Anforderungen, Konformitätsbewertung und Dokumentation. Wer diese Reihenfolge einhält, arbeitet sich strukturiert vor, statt am Ende hektisch Unterlagen nachzureichen.

  1. Rechtsakte bestimmen

    Welche Richtlinien/Verordnungen gelten für Ihr Produkt? Oft mehrere gleichzeitig.

  2. Anforderungen & Normen

    Grundlegende Anforderungen ermitteln und passende harmonisierte Normen wählen.

  3. Konformität bewerten

    Vor Aufbringen von Kennzeichnungen muss anhand entsprechender Prüfungen die Konformität auch tatsächlich überprüft und bestätigt werden.

  4. Technische Unterlagen

    Die technische Dokumentation erstellen und pflegen, typischerweise min. 10 Jahre aufzubewahren. Bei Änderungen immer erneut prüfen.

  5. EU-Konformitätserklärung

    Darf nur erstellt werden, wenn die Anforderungen tatsächlich und nachweislich erfüllt sind. Dies gilt auch für die Serienproduktion

  6. CE anbringen

    Erst jetzt das CE-Zeichen anbringen, bei Drittprüfung mit der Kennnummer der Benannten Stelle.

Was bei fehlender oder falscher CE-Kennzeichnung droht

Die CE-Kennzeichnung ist kein Papiertiger. Fehlt sie, wo sie Pflicht ist, oder wurde sie zu Unrecht angebracht, können die Marktüberwachungsbehörden eingreifen: von der Aufforderung zur Nachbesserung über Vertriebsverbote und Rücknahme bis zu Bußgeldern. Im Ernstfall muss ein Produkt vom Markt genommen mit allen Kosten und dem Imageschaden, die das mit sich bringt. Das Behörden-Portal Safety Gate ist voll mit entsprechenden Produktwarnungen und Rückrufaktionen.

Dazu kommt die zivilrechtliche Seite. Wer ein nicht konformes Produkt in Verkehr bringt, steht im Schadensfall deutlich schlechter da. Die CE-Kennzeichnung und die dahinterliegende Dokumentation sind im Streitfall Ihr Nachweis, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt haben. Fehlt dieser Nachweis, wird aus einem Produktfehler schnell ein Haftungsfall.

Wer haftet? Hersteller, Importeur, Händler

Die Hauptverantwortung trägt der Hersteller: Er führt die Konformitätsbewertung durch, erstellt die technischen Unterlagen und die Konformitätserklärung und bringt das CE-Zeichen an. Doch die Kette endet nicht bei ihm. Insbesondere wenn der Hersteller außerhalb des EWR sitzt, benötigt er einen Vertreter in der EU oder andere übernehme aus Ihrer Rolle heraus diese Pflicht. Der Bevollmächtigte in der EU wird vom Hersteller benannt und gilt als Vertreter gegenüber der Behörde. Der Importeur beschafft waren außerhalb der EU und ist hier als eigenständiger Akteur vollumfänglich in der Pflicht die Erfüllung der Anforderungen sicherzustellen und nachzuweisen. Entweder stützt er sich dabei auf die Dokumente und Prüfungen des Herstellers oder er muss selbst entsprechende Pflichten erfüllen.

Diese abgestuften Pflichten sind kein Selbstzweck. Sie machen jeden in der Lieferkette zum Kontrollpunkt und verteilen die Verantwortung. Denn es soll sichergestellt sein, dass bei Problemen für Verbraucher und Behörden immer jemand greifbar ist, der unter das selbe Rechtssystem fällt und somit zivil- und strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn Pflichten verletzt werden. Was heißt das für Sie? Wer importiert oder handelt, kann sich nicht darauf zurückziehen, „nur weiterzuverkaufen“. Gerade bei Direktimporten aus Drittländern rückt die Verantwortung schnell näher, als vielen lieb ist.

Seit der Marktüberwachungsverordnung und der neuen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist zudem für viele Produkte eine verantwortliche Person in der EU Pflicht – ein in der Union ansässiger Ansprechpartner, ohne den bestimmte Waren gar nicht erst in Verkehr gebracht werden dürfen. Gerade für Hersteller außerhalb der EU ist das ein Punkt, der früh geklärt sein will.

Die CE-Kennzeichnung ist kein Gütesiegel, sondern eine Unterschrift. Sie übernehmen damit die Verantwortung – deshalb sollte jede Angabe dahinter belastbar sein.
Mark Haacke Gründer & Geschäftsführer, Mark Haacke Compliance Engineering

Der Rechtsrahmen im Zeitverlauf

  1. 2008 gilt

    New Legislative Framework

    VO (EG) 765/2008 und Beschluss 768/2008/EG schaffen den gemeinsamen Rahmen für CE, Akkreditierung und Marktüberwachung.

  2. 2022 gilt

    Blue Guide aktualisiert

    Die Neufassung des „Blue Guide“ bündelt die Auslegung der EU-Produktvorschriften.

  3. 2027 geplant

    Maschinenverordnung

    Beispiel für den fortlaufenden Wandel: Die MVO löst die Maschinenrichtlinie als CE-Rechtsakt ab.

Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung

Muss jedes Produkt ein CE-Zeichen tragen?

Nein. Nur Produkte, für die ein spezifischer EU-Rechtsakt die CE-Kennzeichnung vorschreibt, benötigen sie. Für alle anderen ist sie weder vorgeschrieben noch erlaubt.

Ist CE ein Qualitäts- oder Sicherheitssiegel?

Nein. CE bestätigt, dass der Hersteller die Konformität mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen in eigener Verantwortung erklärt ohne behördliche Prüfung, sofern kein Modul mit Benannter Stelle vorgeschrieben ist.

Was passiert, wenn für mein Produkt kein CE-Rechtsakt gilt?

Dann darf keine CE-Kennzeichnung angebracht werden. Das wäre irreführend und unzulässig (Art. 30 Abs. 2 VO (EG) 765/2008).

Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?

Primär der Hersteller. Importeure und Bevollmächtigte haben eigene, abgestufte Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ,etwa die Prüfung, ob CE-Zeichen und Unterlagen vorhanden sind.

Was unterscheidet CE vom GS-Zeichen?

CE ist eine verpflichtende Herstellererklärung mit EWR-weiter Bedeutung. Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges deutsches Prüfzeichen mit unabhängiger Baumusterprüfung und laufender Fertigungsüberwachung.

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