Fahrzeug und Industriemaschine nebeneinander – Symbolbild Typgenehmigung vs. CEKI-generiert

Typgenehmigung vs. CE-Konformitätserklärung

Ich persönlich habe seit 25 Jahren mit Typgenehmigungen und alles was daran anknüpft zu tun. Ich war bei Lieferanten, bei Fahrzeugherstellern und auch bei einer Prüforganisation tätig und kenne als die Themen Typgenehmigung, CoP und alle formalen Anforderungen sehr genau.

In den letzten Jahren habe ich mit meinem Team viele Unternehmen begleitet, die sich auf Ihre erste Typgenehmigung vorbereiten wollte. Die wenigsten Unternehmen, die diesen Schritt wagen, sind tatsächlich neu gegründete Unternehmen. Der überwiegende Anteil hat bereits einige Produkte seit Jahren erfolgreich im Markt. Der Schritt zum Genehmigungsinhaber erscheint den Unternehmen als etwas vollkommen neues, was viele Änderungen im Unternehmen mit sich bringt.

Aber ist es tatsächlich so? In diesem Beitrag will ich mal ein paar Missverständnisse auflösen.

Das Übereinkommen von 1958 – einheitliche Rahmenbedingungen

Fast 60 Länder haben das „Übereinkommen von 1958“, den „Vertrag von Genf“ unterzeichnet. Das bedeutet, dass diese Länder sich auf einheitliche Verfahren und technische Vorgaben für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen geeinigt haben und diese in der nationalen Gesetzgebung verankern und somit verbindlich anwenden.

In der EU werden diese Anforderungen in der Rahmenverordnung (EU) 2018/858 abgebildet, die inzwischen von vielen ergänzenden Verordnungen und Richtlinien und Durchführungsverordnungen flankiert wird.

Die hier geregelten Verfahren kennen 3 Stufen:

  • Die Typgenehmigung: Es wird überprüft, ob die Konstruktion des Produktes die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
  • CoP: Die Verfahren zu Übereinstimmung der Produktion sollen sicherstellen, dass auch Toleranzen in der Fertigung nicht zu Abweichungen gegenüber der Vorgaben führen.
  • Marktüberwachung: Während der Nutzung prüfen Behörden und Inverkehrbringer, ob die Produkte die gesetzlichen Anforderungen weiterhin erfüllen.

Für diese 3 Phasen stehen verschiedene Methoden und Prüfverfahren zur Verfügung, die hier angewandt werden. Wichtig dabei. In jeder dieser Phasen ist die Behörde oder ein Vertreter der Behörde involviert. Bei der Typgenehmigung wird die Erfüllung der formalen und er technischen Anforderungen entweder durch die Behörde selbst, oder einen Technischen Dienst, als verlängerter Arm der Behörde, überprüft. Im Rahmen CoP prüft zwar der Hersteller in eigener Verantwortung die Produkte der Laufenden Serien. Aber diese Verfahren werden von der Behörde oder im Auftrag der Behörde, durch einen Technischen Dienst überprüft. Dies geschieht initial durch eine Anfangsbewertung und regelmäßig in Form von Audits. CoP-Prüfungen kann und darf die Behörde übrigens auch selbst durchführen, bzw. bei einem technischen Dienst in Auftrag geben. Und gleiches gilt für die Marktüberwachung. Hierzu ist der Hersteller / Inverkehrbringer verpflichtet, aber auch die Behörde führt eine Marktüberwachung durch und kann in dem Zuge (gebrauchte) Fahrzeuge kaufen oder ausleihen und den einschlägigen Prüfungen unterziehen.

Dadurch, dass die Behörde in diese 3 Phasen immer präsent ist und vor allem bei der Typgenehmigung und bei CoP eine entscheidende Rolle bei der Freigabe spielt, ist hier eine „Entlasung“ der Unternehmen festzustellen. Es gibt eine offizielle Bestätigung, dass das Unternehmen alles richtig macht.

Konformitätsdokument mit Stempel auf einem SchreibtischKI-generiert
Wer bestätigt die Konformität – eine Behörde oder der Hersteller selbst?

EU-Harmonisierungsvorschriften CE-Kennzeichnung

Das CE-System, der „New Legislative Framework“ für Maschinen, Elektronik und viele andere Produkte, gibt grundsätzlich die Verantwortung für die Konformität an den Hersteller bzw. Inverkehrbinger: Er muss feststellen, welche einschlägigen EU-Anforderungen für sein Produkt gelten, die erforderliche Konformitätsbewertung durchführen, die technischen Unterlagen erstellen und die EU-Konformitätserklärung ausstellen. Anschließend bringt er; sofern der jeweilige Rechtsakt dies vorsieht, das CE-Zeichen an.

Eine externe Konformitätsbewertung durch eine Benannte stelle ist nur dann erforderlich, wenn der jeweilige Rechtsakt dies für die betreffende Produktkategorie bzw. das gewählte Konformitätsbewertungsverfahren vorsieht. Das kann insbesondere bei bestimmten Produkten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen der Fall sein, etwa bei bestimmten Hochrisikomaschinen. Die Benannte Stelle ersetzt dabei jedoch nicht die grundsätzliche Herstellerverantwortung. Die staatliche Kontrolle erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Marktüberwachung nach dem Inverkehrbringen. die zusätzlichen Marktüberwachungsbehörden können Produkte prüfen, Unterlagen anfordern, Prüfungen veranlassen und bei Nichtkonformität maßnahmen bis hin zur Beschränkung oder Untersagung des Inverkehrbringens bzw. zur Rücknahme oder zum Rückruf treffen. das Modell ist damit im grundsatz herstellerverantwortet, wobei die konkrete Konformitätsbewertung und die Rolle einer Benannten Stelle vom jeweiligen Produktrechtaskt abhängen.

Zusammengefasst sehen wir auch hier drei Phasen:

  • Die initiale Bewertung der Konformität, basierend auf den konstrukiven Merkmalen
  • Eine stichprobenartige Überprfüung der Produkte aus der laufenden Serie
  • Eine Pflicht zur Marktüberwachung, also der Prüfung während der Nutzungsphase

So bleibt die Frage, worin sich die Typgenehmigung von der CE-Konformitätserklärung unterscheidet.

Typgenehmigung und CE im direkten Vergleich
Typgenehmigung CE-Kennzeichnung

CE und E-Nummer für Fahrzeuge und Fahrzeugteile?

Kann es bei automobilen Produkten beide Kennzeichnungen auf dem selben Produkt geben oder können diese wahlweise aufgebracht werden? Wir stossen sehr häufig auf ähnlich gelagerte Fragen. Wenn wir Unternehmen dazu beraten, wie die Anforderungen an eine Typgenehmigung erfüllt werden, kommt ab und zu die Reaktion, dass man dann eben ein CE-Kennzeichen aufbringt und damit einen ausreichenden Nachweis hat. So einfach ist es jedoch nicht. Es gibt eine Gliederung der gesetzlichen Anforderungen: Übergeordnet gibt es die allgemeine Anforderung, dass alle Produkte sicher sein müssen. Das findet sich in der allgemeinen Produktsicherheits-Verordnung der (EU) 2023/988. Dann gibt es es für bestimmte Produkte konkrete Bestimmungen, wie diese zu gestalten sind. Beispielsweise in der Maschinen-Richtlinie. Und bei automobilen Produkten eben die (EU) 2018/858 und die daran anknüpfenden Normen. Diese produktspezifischen Regelungen („lex specialis“) gelten vorrangig. Erst wenn für ein Produkt diese Anforderungen nicht anwendbar sind, gelten die allgemeinen Anforderungen.

Bei automobilen Produkten ergibts sich daraus eine besondere Situation: Zugleich können beide Systeme bei einem Fahrzeug parallel greifen. Ein Bauteil kann als Fahrzeugteil typgenehmigungspflichtig sein und ein anderes Teil, etwa ein Anbaugerät auf einem Fahrgestell, kann der Maschinenverordnung und damit der CE-Pflicht unterliegen. Die Abgrenzung ist einzelfallabhängig. Für Sie heißt das nicht, dass Sie wählen können: „entweder das eine oder das andere“. Stattdessen muss für das konkrete Produkt geprüft werden, welche Vorschriften gelten und ob die entsprechenden Anforderungen kumulativ erfüllt werden müssen.

Liegt eine Typgenehmigungspflicht vor, kann diese nicht durch eine CE-Konformitätserklärung „ersetzt“ werden.

"Konformität" ist nicht gleich "Konformität"

Ob ein Produkt nun typgenehmigt werden muss oder unter die CE-Vorschriften fällt, ist von der Systematik her unerheblich. Die Prozesse und Anforderungen ähneln sich sehr stark. Lediglich die „Freigabe“ durch eine Behörde macht den Unterschied.

Typgenehmigung oder CE – haben Sie den Rahmen geklärt?

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Oft wird unterschätzt, was eine CE-Konformitätserklärung voraussetzt. Die hier anknüpfenden Verfahren sind nicht perse einfacher als eine Typgenehmigung.
Mark Haacke Gründer & Geschäftsführer, Mark Haacke Compliance Engineering

Wenn beide Systeme aufeinandertreffen

Die Praxis kennt viele Fälle, in denen Fahrzeug- und allgemeine HArmonisierungsvorsfhriften sich berühren. Ein Anbaugerät auf einem Fahrgestell, eine mobile Arbeitsmaschine, ein Aufbau mit eigener Funktion oder ein Onboard-Charger für elektrisch angetriebene Maschinen oder Sonderfahrzeuge, hier stellt sich regelmäßig die Frage, ob das Typgenehmigungsrecht, die Maschinenverordung oder, je nach Anwendungsbreich der jeweiligen Rechtsvorschriften, beide Regelwerke zur Anwendung kommen. Die Antwort hängt von der konkreten Funktion und der Verwendung ab und lässt sich nicht pauschal geben.

Wichtig ist, die Frage überhaupt zu stellen. Wer als Zulieferer sich darauf verlässt, dass der Fahrzeughersteller die Typgenehmigung im Griff hat und sich für eine CE-Konformitätserklärung entscheidet, obwohl für das eigene Produkt bereits Fahrzeugspezifische Vorschriften existiert, risikiert einen Produkt-Rückruf, weil die Produkte als nichtkonform angesehen werden.

Serienüberwachung in jedem Fall!

Was wir oft erleben: Es wird einmalig eine Konformitätserklärung ausgestellt, bevor das erste Produkt vom Band läuft. Doch ob von den Tausenden oder Millionen Produkten die in der Folge gefertigt und verkauft werden, auch Produkte dabei sind, die die Anforderungen nicht erfüllen wurde nie betrachtet.

Welchen Wert hat denn dann eine Konformitätserklärung, wenn dies nur für das erste Muster galt, welches für die Entscheidung zur Serienfreigabe heran gezogen wurde? Richtig, keinen!

Der Unterschied zur CoP liegt im Zeitpunkt und im Mechanismus der Kontrolle, nicht in einer grundsätzlichen Abwesenheit staatlicher Kontrolle. Die CoP dient der Überwachung der Übereinstimmung der laufenden Produktion bei automobilen Produkten. Und genau diese Regelungen gelten auch für alle anderen Produkte!

Häufige Fragen zu Typgenehmigung und CE

Gibt es eine Konformitätserklärung bei automobilen Produkten?

Ja, für Fahrzeuge ist es das COC-Papier, das „Certificate of Conformity“, welches für jedes einzelne Fahrzueg ausgestellt wird und bestätigt, dass diese nachweislich die Anforderungen der Tpgenehmigung erfüllt. Bei den Komponenten ist es das Aufbringen der Genehmigungsnummer.

Wer prüft bei CE?

Der Hersteller erklärt die Konformität selbst. Nur bei höherem Risiko schaltet der jeweilige Rechtsakt eine benannte Stelle ein. Die Kontrolle erfolgt sonst über die Marktüberwachung.

Ist die Typgenehmigung strenger als CE?

Nicht pauschal. Beide Systeme sind unterschiedlich aufgebaut. Bei der Typgenehmigung erfolgte eine „Freigabe“ durch eine entsprechende Genehmigungsbehölrde. CE-Konformitätserklärung erfolgt herstellerverantwortet.

Kann ein Produkt beiden Systemen unterliegen?

Typischerweise nicht. Existiert für ein Produkt eine Typgenehmigungspflicht, kann der Hersteller nicht auf CE „umschwenken“, nur weil er dies für den einfacheren Weg hält.

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