Teiletypgenehmigung statt Teilegutachten: der Unterschied

„Teilegutachten und eine Abnahme nach §19(2) sind die beste Möglichkeit für Eintragung“ hieß es lange in der Tuning-Szene.

Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Ich kenne die Probleme noch sehr gut aus meiner Zeit als Sachverständiger und Prüfingenieur einer a.a.Ü.O. (amtlich anerkannten Überwachungsorganisation). Eine Teilegutachten ist für den Tuner/Hersteller eine einfache, schnelle und kostengünstige Lösung. Für den Kunden birgt es jedoch erhebliche Risiken, denn eine Eintrag, also Änderungsabnahme auf Grundlage eines Teilegutachtens kann durchaus wieder „einkassiert“ werden, wenn das Teilegutachten auf einer falschen Bewertungsgrundlage erstellt wurde.

Das Problem des Teilegutachtens

Um es auf den Punkt zu bringen: Aus technischer und formaler Sicht war das Teilegutachten keine schlechte Lösung. Gerade für einfache Produkte und kleinere Stückzahlen standen damit Aufwand und Kosten in einem guten Verhältnis. Aber das Verfahren hatte immer mindestens 3 Stufen:

  • Die Prüfung eines Musters durch ein Prüfinstitut, im Auftrag des Herstellers
  • Die Abnahme am individuellen Fahrzeug durch einen Sachverständigen
  • Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch eine „Genehigungsbehörde nach Landesrecht“

Bei jeden dieser drei Schritte kann es zu Schwierigkeiten kommen.

  • Bei der Erstellung des Teilegutachtens gab es schon über viele Jahre/Jahrzehnte einzelne Prüfinstitute die aufgefallen sind, weil die Prüfgrundlage nicht in Ordnung war. Etliche Teilegutachten wurden zurückgezogen – betroffene Kunden haben Ihre Eintragungen verloren und mussten in der Regel die Umrüstung wieder rückgängig machen oder über ein aufwändigeres Verfahren eine neue Abnahme (tpischerweise §21 StVZO) durchführen lassen.
  • Eine Abnahme an jedem einzelnem Fahrzeug war nicht etwa „Geldschneiderei“, sondern begründete sich darin, dass oft die Fertigungstoleranzen seitens des Fahrzeugherstellers bei der Entwicklung der Tuningteile maximal ausgenutzt wurden. Bei einzelnen Fahrzeugen, die nicht dem „Ideal“ entsprochen haben, konnte es zu einer Verletzung der Grenzwerte kommen. Die Eintragung wurde dann verweigert.
  • Der Weg zur „Genehmigungsbehörde nach Landesrecht“, also zur Zulassungsstelle war ein zusätzlicher Weg für den Kunden.

Unter Strich lag hier beim Verbraucher ein höheres Risiko für den Verlust einer Eintrag und auch ein höherer Aufwand für den ganzen Prozess der Eintragung einer Änderung.

Teilegutachten oder Teiletypgenehmigung? Der Aufwand beim Tuner steigt, beim Verbraucher sinken Aufwand und Risiko

Ist die Teiletypgenehmigung die Lösung?

Die Teiletypgenehmigung TTG entspricht von Ablauf und Anforderungen den anderen regulären Typgenehmigungen nach UN (ECE), EU oder nationalen Vorgaben. Hieraus ergeben sich direkt echte Vorteile für den Verbraucher: So wie beispielsweise Aftermarket-Bremskomponenten (genehmigt nach UN R90) nicht eingetragen werden müssen, müssen nun auch Tuning- und andere Teile, die ein Fahrzeug verändern, nicht mehr abgenommen werden. Lediglich in Ausnahmefällen ist dies noch erforderlich.

Da für die Teiletypgenehmigung der Tuner nun auch formale Anforderungen erfüllen muss trennen sich hier ganz klar Spreu vom Weizen. Den „Genehmigungsinhaber“ zu werden bedeutet, dass die Behörde auch überprüft, wie der Hersteller / Tuner grundsätzlich arbeitet. Hat er seine Arbeitsabläufe im Griff? Bewertet er strukturiert welche gesetzlichen Anforderungen an seine Produkte gestellt werden und hat er Maßnahmen ergriffen, um auch für alle Produkte die er fertigt, sicherzustellen, dass diese die Anforderungen erfüllen und kann dies auch nachweisen: Das Unternehme braucht also ein Qualitätsmanagement und beschriebene Abläufe (Prozesse) für seine Entwicklung, die Typgenehmigung, die „Übereinstimmung der Produktion“ (CoP) und auch für Marktüberwachung (Reklamationen und eigenständige Recherche) und Produktrückrufe.

Diese Arbeitsweise und Organisation des Herstellers prüft die Behörde einmalig in Form einer „Anfangsbewertung“, auch „Erstbewertung“ genannt, bevor die erste Typgenehmigung erteilt wird und in der Folge regelmässig in Form von Audits.

Der Verbraucher erkannt also allein an der Tatsache, dass der Hersteller eine TTG erlangt hat, dass das Unternehmen grundsätzlich strukturiert arbeitet und seine Abläufe „im Griff hat“. Somit ist das Risiko für den Verraucher, dass eine Eintragung einkassiert wird, quasi bei Null.

Formale Anforderungen an den Tuner / Genehmigungsinhaber

Was bedeutet es denn nun für den Tuner / Hersteller, dass er ein Qualitätsmanagement haben muss? Es bedeutet schon einmal nicht, dass er eine ISO 9001 Zertifizierung benötigt – wobei wir diese ganz klar empfehlen. Der Mehraufwand fällt gering aus und es ist a) ein gutes Marktetinginstrument und b) ein sehr gutes Werkzeug um das eigene Unternehmen nachhaltig wirtschaftlich aufzustellen.

Für den Kunden und die Behörden bedeutet es, dass es im Unternehmen klar benannte Rollen und Verantwortlichkeiten gibt, eine hohe fachliche Kompetenz gesichert ist und alle Abläufe strukturiert gestaltet sind. Der Kunden selbst merkt es auch daran, wie einfacher er seinen Umbau bestellen kann und wie zügig und termingerecht der Einbau vonstatten geht. Das Fehlerrisiko, also das Risiko für eine Reklamation sinkt und der Kunde bekommt immer direkt die korrekte Antwort und passende Lösung für seinen Wunsch. Die Behörden wissen, wenn etwas nicht stimmt, gibt es klare Festlegungen wer im Unternehmen der richtige Kontakt ist und wie dieser ohne Umwege zu erreichen ist. Und diese Kontakt weiß auch was zu tun ist, wenn es mal zu einem Fehler kommt.

Technische Anforderungen an die Produkte

Im Grundsatz ändert sich hier nicht wirklich etwas. Die genehmigungsfähigen Produkte sind klar definiert und wie diese zu prüfen sind hat sich ebenfalls nicht wirklich geändert. Die Prüfungen werden nun aber nur noch durch akkreditierte Technische Dienste durchgeführt und das letzte Wort hat die Genehmigungsbehörde, die dann die Teiletypgenehmigung erteilt, wenn alle formalen und technischen Anforderungen erfüllt sind.

Checkliste fürs Tuning

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Mit der Einfuhr der Teiletypgenehmigung wurde auch ein hohes Maß an Verbraucherschutz eingeführt – der Kunde hat weniger Wege und Aufwand und ein sehr geringes Risiko, dass er eine Eintragung wieder verliert.
Mark Haacke Gründer & Geschäftsführer, Mark Haacke Compliance Engineering

Was sind die Folge für die Tuning-Szene?

Der Bewerung möchte ich vorausschicken, dass seitens der Technischen Dienste und der Behörde ein „Stau“ entstanden ist, der die Bearbeitung der vielen Anträge verzögert. Tuner, die heute noch keine Anfangsbewertung und Teiletypgenehmigung vorweisen können, stehen sehr wahrscheinlich noch immer in der Schlange beim KBA.

Im Grundsatz sehen wir aber eine klare Trennung von solide aufgestellten Tunern und Anbietern die vor allem an den formalen Hürden scheitern. Auch bei den Anfragen die uns erreichen, sehen wir schon die ersten Unternehmen, die den Anschluss verpassen werden. Im ersten Gespräch beleuchten wir die Situation im Unternehmen und erläutern die Schritte zur Anfangsbewertung und Teiletypgenehmigung. Bereits hier treffen einige Unternehmen die Entscheidung diesen Aufwand nicht bewältigen zu wollen oder zu können. Wobei die Hürden nicht so hoch sind, wie sie vielleicht erscheinen. Wir haben schon etliche Tuner, auch kleine, erfolgreich durch das Verfahren begleitet. Und keiner hat es bereut.

Die Frist zur Umstellung endet 2028. Hier wird sich zeigen, wer es nicht geschafft hat eine Anfangsbewertung erfolgreich zu durchlaufen und seine Teile durch das Genehmigungsverfahren zu bringen. Unternehmen die die Hürden meistern oder schon gemeistert haben, werden Wettbewerber verlieren und sich über einen wachsenden Marktanteil freuen können.

Häufige Fragen zu Teiletypgenehmigung und Teilegutachten

Was ist das Teilegutachten?

Das Teilegutachten war ein einfacher Weg mit relativ wenig Aufwand einen Prüfnachweis zu erhalten und Tuningteile verkaufen zu können. Das Unternehmen musste keinerlei Qualifikation nachweisen.

Was ist die Teiletypgenehmigung?

Die TTG ist ein „ordentliches“ Genehmigungsverfahren. Es gelten sowohl für den Hersteller, als auch die Produkte Anforderungen.

Welche formalen Anforderungen muss der Tuner erfüllen?

Der Tuner muss gegenüber der Behörde nachweisen, dass er strukturiert arbeitet und sicherstellen und nachweisen kann, dass alle Produkte die er verkauft die Anforderungen erfüllen.

Müssen TTG genehmigte Teile eingetragen werden?

Bis auf wenige Ausnahmen sind die Teile eintragungsfrei – vorausgesetzt, dass die Auflagen in der Genehmigung auch eingehalten werden.

Was ändert sich für die Verbraucher?

Die Kunden haben weniger Aufwand, weil keine Abnahmen erforderlich sind. Vor allem aber ist das Risiko, dass Eintragungen wieder einkassiert werden, wesentlich geringer.

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