Die „Vision Zero“. Ursprünglich in Schweden entwickelt, ist sie nun weltweit in aller Munde – auch die EU möchte bis 2050 die Zahl der Verkehrstoten auf Null reduzieren. Die Grundmaxime lautet: Das Leben ist nicht verhandelbar. Doch wie gelangt man zu diesem Ziel, angesichts von EU-weit über 20.000 Verkehrstoten im Jahre 2022?

Wie kann die Zahl der Verletzten und Getöteten im Straßenverkehr reduziert werden?

Die Antwort ist eindeutig: Der „Faktor Mensch“ muss so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Notbremsassistenzsysteme, Notfall-Spurhalteassistenten, Warnsysteme bei Müdigkeit et cetera sollen überall dort eingreifen, wo der Mensch versagt.

Genau hiermit befasste sich die ADAS Experience 2023 auf dem DEKRA Lausitzring. Die Vortragsreihe legte einen klaren Fokus auf die gesetzlichen Vorschriften und deren Umsetzung in die Praxis – von der Entwicklung von Assistenzsystemen bis hin zur Gestaltung eines wirksamen Freigabeprozesses. Zur Veranschaulichung der Theorie hatte ich zudem die Gelegenheit, an Testfahrten teilzunehmen.

Ein voller Erfolg!

Simmulation eines Auffahrens auf ein Motorrad. Wie gut erkennt das folgende Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer mit schmaler Silhouette

Wie sollen die Ziele erreicht werden?


Die praktische Relevanz der Themen dieser Veranstaltung ist nicht zu unterschätzen, denn der europäische Gesetzgeber greift die Assistenzsysteme in der General Safety Regulation 2 (EU-Verordnung 2019/2144, „GSR 2“) dezidiert auf:

Um für Modelle ab einem bestimmten Stichtag eine EU-Typgenehmigung zu erhalten, müssen die Neuerungen in Ihre Fahrzeuge implementiert sein – je nach Assistenzsystem und Fahrzeugklasse kann dieser Stichtag bereits eingetreten sein.



Wie helfen wir Ihnen beim Erreichen der Ziele?

Möchten Sie sich mit den bereits geltenden und kommenden Anforderungen der GSR 2 vertraut machen, haben wir genau das Richtige für Sie: Unsere Schulung „Genehmigungsverfahren Level 2 – GSR 2“.

Darin zeigen wir auf, wie Sie als Automobilhersteller die vielschichtigen Vorschriften der GSR 2 effektiv in Ihren Genehmigungsprozess einbinden, um die Sicherheit und Konformität Ihrer Produkte überzeugend gegenüber der Typgenehmigungsbehörde nachzuweisen.

Bei konkreten Fragen stehen wir Ihnen ebenfalls im Rahmen eines Beratungsprojektes zur Seite.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren unter info@markhaacke.com oder +49 175 72 75 222!

Ähnliche Beiträge