„Produktrückrufe werden dank der neuen Produktsicherheitsverordnung so teuer, dass jeder einzelne unseren Bankrott bedeuten kann!“ – Doch ist das was wirklich so?
Die Verordnung (EU) 2023/988 ist seit 06/2023 in Kraft
Die Verordnung (EU) 2023/988 („General Product Safety Regulation – „GSPR“) ist seit 06/2023 in Kraft und muss ab dem 13.12.2024 erfüllt werden. Sie löst die Produktsicherheitslinie 2001/95/EG ab und führt damit unter anderem zu wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Abhilfmaßnahmen gegenüber Verbrauchern im Falle eines Rückrufs.
Die bisherige Gesetzeslage sieht vor, dass den Hersteller die Pflicht trifft angemessene Maßnahmen zu treffen, um potentielle Gefahren zu beseitigen. Das wird sich nicht ändern und entsprechend auch weiterhin so bleiben, doch dass der Hersteller tatsächlich nur während der Dauer der gesetzlichen Gewährleistungspflicht die Kosten tragen muss, ist bis heute vielen gar nicht bewusst.
Das soll sich mit der neuen Verordnung ändern!
Hersteller tragen Kosten über die Gewährleistung hinaus
Der Hersteller wird bei Rückrufen gegenüber dem Verbraucher von nun an verpflichtet sein, die Kosten der Abhilfe zu tragen und das auch außerhalb des Rahmens von jeglichen Gewährleistungsfristen. Hinzu kommt, dass der Hersteller dem Verbraucher die Wahl zwischen zwei der folgenden drei Alternativen lassen muss:
- Reparatur des Produkts,
- Ersatz des Produkts oder
- Erstattung des Kaufpreises (Achtung: Kaufpreis ist nicht Zeitwert).
Der Verbraucher wiederum hat sich zwischen einer der zwei vorgegebenen Alternativen zu entscheiden.
Somit zu unserer Ausgangsfrage:
Werden Produktrückrufe mit der neuen Verordnung (EU) 2023/988 deutlich teurer?
Die erste Antwort lautet: Ja, werden sie!
Allerdings bietet die Verordnung auch dem verantwortlichen Wirtschaftsakteur einen gewissen Schutz. Schließlich werden nicht alle Unternehmen dafür aufkommen können jedem Kunden beispielsweise ein fehlerbehaftetes Fahrzeug durch ein gleichwertiges zu ersetzen. Das Stichwort lautet Verhältnismäßigkeit. Die Verordnung sieht vor, dass der Verantwortliche dem Verbraucher nur eine Alternative zur Abhilfe bereitstellen muss, sofern die anderen Alternativen in ihrer Umsetzung unmöglich wären, da sie schlicht und ergreifend unverhältnismäßig wären. Die angebotene Alternative darf dabei allerdings zu keinen erheblichen Unannehmlichkeiten auf Seite des Verbrauchers führen.
Lesson Learned für Hersteller, Importeure und Händler:
Produktrückrufe werden durch die neue Produktsicherheitsverordnung im Allgemeinen weitaus teurer. Der Gesetzgeber ermöglicht jedoch eine Rückrufdurchführung einzig per Reparatur, falls andernfalls unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn auch Sie weiteren Bedarf an Trainings haben oder Beratung zum Thema Produktrückrufe benötigen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!