Was bedeutet Conformity of Production für die Fahrzeughersteller und Lieferanten?


Mit CoP werden die Verfahren und Vorkehrungen für die „Übereinstimmung der Produktion“ bezeichnet. Die Forderung nach CoP findet sich aber nicht erst mit der seit 01.09.2020 verpflichtenden Rahmenverordnung (EU) 2018/858 in der Gesetzgebung. Sehr wohl wurden aber die Vorgaben und Anforderungen konkretisiert.

Was bedeutet das?

In den meisten Ländern, Regionen oder Wirtschaftsgemeinschaften weltweit hat sich ein Genehmigungsverfahren für Fahrzeuge und Fahrzeugteile etabliert, welches dem Verfahren in der EU bzw. nach UN/ECE ähnelt.

Dies bedeutet, das von dem genehmigunsgpflichtigen Fahrzeug oder Bauteil „ein“ Prüfmuster durch die Genehmigungsbehörde hinsichtlich der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bewertet wird. Erst nach positiv abgeschlosssener Bewertung wird eine Genehmigung erteilt und die Serienproduktion bzw. das Inverkehrbringung erlaubt.

Was ist ein „Bauteil“?: Ein Bauteil ist in diesem Fall nicht zwingend eine Komponente wie ein Bremsbelag, ein Türgriff oder ein Lenkrad. Entscheidend ist, ob ein Einzelrechtsakt eine bestimmte Funktion oder Gestaltung beschreibt, die es zu erfüllen gilt.

Eine Liste der Einzelrechtsakte findet sich in der Rahmenverordnung (EU)2018/858 im Anhang II

Auszug Anhang II Rahmenverordnung (EU)2018/858, Liste der Genehmigungsgegenstände und Zuordnung der Einzelrechtsakte sowie Fahrzeugklassen

Am Beispiel eines Scheinwerfers kann man es sich so vorstellen, dass die Form des Scheinwerfers keinen bestimmten Kriterien unterliegt (von scharfen Kanten und ähnlichem abgesehen). Beschrieben sind beispielsweise die Lichtfarbe, die Lichthelligkeit und die Lichtverteilung.

Viele Funktionen, die in den Rechtsakten beschrieben sind, können nicht von einer einzelnen Komponente erfüllt werden. Diese sind typischerweise als System in der jeweiligen Genehmigung erfaßt bzw. umschrieben.

Hat der Hersteller eines Bauteils, eines Systems, einer Selbstständigen Technischen Einheit oder eines Gesamtfahrzeuges eine entsprechende Genehmigung (des Typs) von der Behörde erhalten, endet damit aber noch nicht seine Verpflichtung gegenüber dem Gesetzgeber.

Mit Serienanlauf beginnt die Verpflichtung zu CoP-P.

CoP-P definiert die Tests die an Produkten, die der laufenden Serie zu entnehmen sind, durchgeführt werden müssen, um nachzuweisen, dass die Produkte dem genehmigten Stand entsprechen.

Sinngemäß muss somit also das nachgebildet werden, was im Rahmen des Typprütest geprüft wurde. Kann das bei einem Typprüftest eine zerstörende Prüfung sein, so sind Demontagearbeiten (bei Sichtprüfungen) oder beschädigende Prüfungen zu vermeiden, da die Regeln für die Selektion der Stichproben aus der Produktion vorsehen, dass für diese Nachweise Produkte zufällig ausgesucht werden, es sich also typischerweise um Produkte handelt, die für die Auslieferung an den Kunden vorgesehen sind.

Zu tolerieren sind übrigens die erhöhte Laufleistung eines „CoP- Fahrzeuges“ bei Auslieferung, wenn der erhöhte Kilometerstand auf die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (wie CoP) zurückzuführen sind. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die für einen Neuwagen ein Limit bezügliches des Kilometerstandes (auf beispielsweise 100km) setzt. Sehr wohl gibt es aber eine Rechtssprechung, die den Kunden eine Wandlung bei hoher Laufleistung zugestehen könnte.

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