Wie ist Marktüberwachung definiert?

Jeder Hersteller, auch und insbesondere diese, die in diesem Sinne auch Genehmigungsinhaber sind, sind hierbei auch zu einer Marktüberwachung verpflichtet. Doch was bedeutet das? Welche Pflichten sind damit verbunden? Und woraus ergibt sich diese Verpflichtung?

 „Marktüberwachung ist die von den Marktüberwachungsbehörden durchgeführten Tätigkeiten und von ihnen getroffenen Maßnahmen, durch die sichergestellt werden soll, dass die Produkte den Anforderungen der geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union genügen und das in jenen Rechtsvorschriften erfasste öffentliche Interesse geschützt wird.“

Mit dieser unhandlichen Definition beschreibt die neue Verordnung 2019/1020, was unter Marktüberwachung im Sinne der Verordnung zu verstehen ist. Doch was verbirgt sich hinter dieser verklausulierten Beschreibung?

Was ist das Ziel der Marktüberwachung?

Marktüberwachung bezeichnet die behördliche Überwachung der Produkte auf einem definierten Markt (etwa dem EU-Binnenmarkt) hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit gesetzlichen Standards.

Sie soll zum einen sicherstellen, dass alle Produkte auf dem Markt dem für die jeweilige Produktkategorie geltenden Standard entsprechen und dient damit dem Verbraucher- bzw. Kundenschutz sowie dem Umweltschutz. Die Einhaltung eines einheitlichen Standards soll zum anderen für einen fairen Wettbewerb unter den auf dem Markt aktiven Herstellern sorgen – Unternehmen, die ihre Produkte auf die geltenden Produktsicherheitsregeln ausrichten und hierfür Ressourcen aufwenden, sollen nicht benachteiligt werden gegenüber solchen, die den Anforderungen nicht ausreichend Rechnung tragen – nach dem Motto „Ein Regelbruch darf sich nicht lohnen.“.

Doch auch nach Inverkehrbringen eines an sich gesetzeskonform hergestellten Produktes kann es vorkommen, dass neue Gefahren auftauchen. Diese können Anpassungsmaßnahmen oder gar einen Produktrückruf notwendig machen. Dies macht eine koordinierte Überwachung der auf dem Markt befindlichen Produkte und der von ihnen ausgehenden Gefahren notwendig.

Welche Vorgaben gibt es und welche Quelle sind relevant?

Regeln der Marktüberwachung, wie etwa die neue VO 2019/1020/EU beziehen auch die Unternehmen mit ein, indem sie ihnen Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten auferlegen – mit der Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften zur Produktsicherheit ist es also für die Unternehmen nicht getan. Im Übrigen kann sich für die am Markt tätigen Unternehmen auch aus Haftungsgründen eine eigene Produktüberwachung empfehlen, sodass nicht erst dann reagiert wird, wenn die zuständige Behörde schon einen Fehler identifiziert hat.

Auf europäischer Ebene geben neben der genannten VO 2019/1020/EU die Richtlinie 2001/95/EG sowie die Verordnungen 765/2008/EU und 2018/858/EU den Rahmen für die Verfahren zur Marktüberwachung.

Insbesondere für die Hersteller von Fahrzeugen und deren Anbauteilen ist im Zuge des Inkrafttretens der Rahmenverordnung (EU) 2018/858 „über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraft­fahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge…“ eine Verpflichtung zur Marktüberwachung in die Regelung zur Genehmigung der Produkte aufgenommen worden, die es in dieser Form in der ersetzten Rahmenrichtlinie 2007/46/EG nicht gab.

Wie können wir unterstützen?

Erfahren Sie in unserem Schulungsprogramm, wie Sie diese Verpflichtung in der Praxis umsetzen.

Durch unser eingespieltes Team können wir Ihnen die Marktüberwachung nun auch als Dienstleistung anbieten. Sprechen Sie uns einfach an.

Ähnliche Beiträge