Die Mark Haacke Training & Consulting GmbH hat eine hohe Expertise bei gesetzlichen Anforderungen und deren Umsetzung insbesondere bei technischen Produkten. Hierbei ist nicht das konkrete Produkt ausschlaggebend.

Mit 20 Jahren Erfahrung in Sachen Typprüfung, Rückrufmanagement und CoP bei einer Vielzahl von Unternehmen wie

  • amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen
  • verschiedenen Lieferanten
  • Single Point of Contact für Rückrufe an 2 Carlines eines internationalen Fahrzeugherstellers
  • 6 Jahre als Leiter CoP Gesamtfahrzeug bei einem internationalen Fahrzeughersteller
  • und etlichen weiteren Stationen

haben wir die perfekte Expertise, um dieses Wissen an Mitarbeiter der Fahrzeughersteller weiter zu geben und diesen beratend zur Seite zu stehen.

Fahrzeughersteller

Kaum ein technisches Produkt unterliegt solch umfangreichen Regulierungen wie Kraftfahrzeuge. Durch 28 Jahre Erfahrung in der Automobilbranche unseres Gründers und Inhabers Mark Haacke, haben wir unseren Schwerpunkt bei automobilen Produkten.

Die Fahrzeughersteller sind durch die Komplexität Ihrer Produkte in besonderem Maße von komplexen gesetzlichen Regelungen betroffen. Hinzu kommen unterschiedliche technische Normen und abweichende Anforderungen in verschiedenen Ländern der Welt.

Um die gesetzlichen Anforderungen und auch die Kundenanforderungen erfüllen zu können, ist es wichtig, dass die Mitarbeiter eine hohe Kompentenz und Qualifikation aufweisen. Mit unserem Schulungsprogramm, welches sich am Produktlebenszyklus orientiert, können wir für alle Fachbereich entsprechende Schulungen anbieten. Hierfür haben wir unterschiedliche Qualifikationsstufen der jeweiligen Inhalte im Programm.

Lieferanten

Die Zulieferindustrie sieht sich in einem besonderen Spannungsfeld. Gesetzliche Anforderungen, enge Spezifikationen der Fahrzeughersteller, Kostendruck und ein globaler Wettbewerber zwingen die Unternehmen der Zulieferindustrie Ihre Prozesse im besonderem Maße zu optimieren:

  • Viele Komponenten sind genehmigungspflichtig – aber gilt dies für alle Märkte und für alle Verwendungsbereiche?
  • Um Genehmigungsinhaber werden zu können, muss ein „wirksames“ Qualitätsmanagement vorhanden sein. Aber was bedeutet „wirksam“?
  • Auch für Lieferanten gelten die Pflichten zu CoP; sowohl CoP-Q als auch CoP-P betreffend.
  • Sind fehlerhafte Produkte in Verkehr gelangt, müssen diese zurückgerufen werden. Wer ist hier gegenüber der Behörde in der Pflicht? Der Lieferant oder der Fahrzeughersteller?

Seitens der Fahrzeughersteller wird bei allen Unternehmen der Lieferkette ein PSCR (Product Safety and Conformity Representative) eingefordert. Dieser stellt die Produktsicherheit und Produktkonformität sicher.

Unternehmen der Zulieferindustrie unterstützen wir von „A“ wie „Anfangsbewertung“ bis „Z“ wie Zulassung.

Importeure und Händler

Sie handeln mit Produkten, die Vorschriften zur Konformität unterliegen, einer Genehmigungspflicht unterliegen oder für den Verbraucher eine Gefährdung darstellen?

Sie handeln mit Produkten, deren Hersteller keinen Sitz in der EU hat?

Dann haben Sie sehr sicher gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und sind möglicherweise Genehmigungsinhaber. E-Scooter oder andere leichte Fahrzeuge mit 2, 3 oder 4 Rädern und eine Vielzahl von Fahrzeug-Ersatzteilen sind hiervon betroffen.

Wir helfen Ihnen eine Anerkennung durch die Behörden (Anfangsbewertung) und eine Typ-Genehmigung für die entsprechenden Produkte zu erlangen. Und auch wenn ein Rückruf droht helfen wir Ihnen den Sachverhalt zu bewerten und bei der Durchführung eines entsprechenden Rückrufes.

Hersteller für Fahrräder, Seniorenmobile, E-Scooter und weiteres

Auch Produkte, die keiner konkreten Genehmigungspflicht oder „nur“ einer nationalen Genehmigungspflicht unterliegen, müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen erfüllen, wie der Maschinenrichtlinie, der Marktüberwachungsverordnung oder dem Produktsicherheitsgesetz.

Neben den „harten“ Anforderungen, die Ihre Produkte erfüllen müssen, haben Sie als weitere Herausforderung Ihre Unternehmensabläufe und Prozesse. Aus konkreten Kundenanforderungen (und Anforderungen des Gesetzgebers) auch zufriedene Kunden zu generieren ist wesentlich einfacher, wenn Sie dies strukturiert angehen. Eine ISO9001 Zertifizierung bietet Ihnen viele Vorteile. Aber es muss nicht immer ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem sein.

Gemeinsam mit Ihnen entwicklen wir ein einfaches aber sehr wirksames Qualitätsmanagementsystem, welches Ihnen erlaubt wesentlich effizienter und effektiver zu agieren und Risiken zu vermeiden. Dies sichert Ihnen nicht nur einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil, sondern sichert Ihnen die Zukunft Ihres Unternehmens. Und auch wenn ein Rückruf droht, helfen wir Ihnen den Sachverhalt zu bewerten und bei der Durchführung eines entsprechenden Rückrufes.

Behörden und Technische Dienste

Inzwischen zählen auch verschiedene Behörden und Technische Dienste zu unseren Kunden. Durch eine stete Globalisierung von Lieferketten und dem internationalen Handel mit Verbraucherprodukten sehen sich auch die Behörden vor immer komplexeren Aufgaben, deren Erfüllung die Unterstützung von Experten aus der Industrie deutlich vereinfacht und beschleunigt.

Wir sind stolz darauf mit unserer Expertise einen kleinen Beitrag dazu zu leisten, dass der globale Wettbewerb zwischen Unternehmen verschiedenster Branchen fair bleibt und wir Behörden dabei unterstützen können, dass die Endverbraucher vor gefährlichen oder potentiell gefährlichen Produkten geschützt werden. Hierzu zählt auch, dass wir im Dialog zwischen Behörde und Hersteller/Inverkehrbringen als neutraler Sachverständiger für Klarheit sorgen, sollten beanstandete Produkte tatsächlich alle Anforderungen erfüllen.

Versicherer und Versicherungsnehmer (Haftpflicht)

Insbesondere Versicherungen für Groß- und Industriekunden, die u. a. Produkt­fehler und Rückrufe abdecken, haben ein hohes Kostenrisiko.

Um den Schaden gegenüber der ­Versicherung möglichst gering zu ­halten, benötigen Sie regelmäßig eine hohe Expertise zur Beurteilung des Sachverhaltes – insb. in verschiedenen (Streit-) Verhältnissen, wie zum Beispiel bei Rückrufen zwischen Hersteller und ­Lieferant oder Lieferant und Unterlieferant.

Um das Kostenrisiko zu minimieren, können wir:

  • einen neuen Versicherungsnehmer hinsichtlich seiner Prozesse und Produkte beurteilen – wie hoch ist sein Rückruf-Risiko und wie umfangreich würde ein potentieller Rückruf ausfallen? Basierend auf unserer Bewertung kann der Versicherungsnehmer entweder seine Prozesse verbessern oder die Versicherung ein höheres Risiko über entsprechende Beiträge abdecken.
  • einen Produktrückruf vollständig durchführen – von der Fehlerursachenanalyse über die Behörden- und Kundenkommunikation, bis zur Koordination der Reparatur der Produkte. Unerfahrenheit des Versicherungsnehmers, wenn er sich selbst darin versucht, steigern das Kostenrisiko – mehrere Beteiligte in den jeweiligen Phasen des Rückrufs erhöhen den Aufwand.