Genehmigungspflichtige Produkte in Verkehr bringen

Viele Produkte mit denen wir im Alltag zu tun haben, unterliegen gesetzlichen Anforderungen. Wesentliche Motive hierfür sind der Schutz der Umwelt, der öffentlichen Gesundheit oder allgemein die Sicherheit.

Der Gesetzgeber bleibt bei vielen Regelungen allgemein und die Unternehmen haben bei der Gestaltung Ihrer Produkte große Freiheiten. Geht von Produkten in besonderem Maße eine Gefährdung aus, wie dies bei Fahrzeugen, aber auch bei medizinischen, pharmazeutischen und chemischen Produkten der Fall ist, unterliegen diese regelmäßig einer Genehmigungspflicht. Das bedeutet, dass vor einer Serienfertigung eine entsprechende Genehmigungsbehörde Muster dieser Produkte prüft und bewertet. Erst nach Erteilen einer Genehmigung dürfen diese Produkte in Verkehr gebracht werden.

Gesetzliche Anforderungen an Ihr Unternehmen und Ihre Produkte

Gesetzliche Anforderungen richten sich an alle Unternehmen und an alle Produkte – ohne Ausnahme!

Wir unterstützen Sie bei der Identifikation der relevanten Normen und zeigen Ihnen Optionen auf, wie Sie diese erfüllen können. Unser Fokus liegt hierbei bei Unternehmen mit technischen und automobilen Produkten.

Typ-Genehmigung, ABE und Einzelgenehmigung

Sollten an Ihr Produkt genehmigungsrelevante Anforderungen gestellt sein, können wir Ihnen bei der Identifikation der entsprechenden Normen, deren technische Umsetzung, sowie im gesamten Genehmigungsverfahren helfen. Auch bei nationalen Einzelgenehmigungen, EU-Einzelgenehmigungen und bei der Erteilung einer ABE unterstützen wir Sie.

Neben unserer Beratungsleistung und unserem Interimsmanagement erfreut sich unsere Basisschulung zu Genehmigungsverfahren sehr großer Beliebtheit.

Conformity of Production

Mit einer (Typ-)Genehmigung enden die gesetzlichen Anforderungen aber noch nicht! Mit den Verfahren zur Übereinstimmung der Produkte (CoP) müssen Sie fortlaufend nachweisen, dass Ihre Produkte die genehmigungsrelevanten Anforderungen erfüllen. Hier unterstützen wir Sie von der Planung (CoP Kontrollplan), über die Abstimmung mit der Behörde bis zur Durchführung und Auswertung der CoP-Prüfungen.

Neben unserer Beratungsleistung und unserem Interimsmanagement erfreut sich unsere CoP-Basisschulung ebenfalls sehr großer Beliebtheit.

Wie helfen wir Ihnen?

Neben den klaren Vorgaben zur Gestaltung der Produkte gibt es auch strenge Anforderungen an das Unternehmen und vor allem an das Genehmigungsverfahren selbst.

Unser erfahrenes Team hilft Ihnen schnell und kompetent eine Genehmigung für Ihre Produkte zu erlangen.

Wir erarbeiten Ihnen die konkreten Anforderungen, die an Ihr Produkt gestellt werden, beraten Sie bei der technischen Realisation und helfen Ihnen die formellen Hürden zu meistern. Durch unsere gute Vernetzung zu Technischen Diensten, Laboren und Behörden können wir Sie in allen Phasen der Genehmigung unterstützen.

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Brauchen Sie Unterstützung bei der Produktgenehmigung oder stecken Sie mitten in einem Genehmigungsverfahren und stoßen auf Probleme? Rufen Sie uns einfach unter 069/153 22 51 10 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht an info@markhaacke.de.

Gern qualifizieren wir Sie und Ihre Mitarbeiter über unsere Schulungen, stehen Ihnen beratend zur Seite, bewerten Ihre Produkten und Prozesse in Form von Gutachten oder unterstützen Sie bei Personalengpässen mit unserer Mannschaft.