Genehmigungspflicht?

Nicht jedes in der Automobilbranche gefertigte Produkt bedarf einer Genehmigung.

Nur woran erkenne ich, als Unternehmen, nun ob es sich um ein Bauteil mit genehmigungsrelevanten Anforderungen handelt oder welche neuen gesetzlichen Anforderungen mein Produkt, zu welchem Zeitpunkt, beeinflussen?

So werden je nach Aufgabenstellung unterschiedliche Bereiche beeinflusst und damit sind ebenso unterschiedliche Fragestellungen verknüpft.
So kann eine Unternehmen in der Situation sein, noch nie ein Produkt mit genehmigungsrelevanten Anforderungen hergestellt zu haben oder es handelt sich um eine Weiterentwicklung des Verwendungszweckes oder aufgrund neu in Kraft tretender Gesetze müssen zukünftig Eigenschaften des Produktes als genehmigungsrelevant eingestuft werden. So kann sich die Frage nach der Genehmigungspflicht im Laufe eines Produktlebenszykluses wiederkehrend stellen und gerade für junge Unternehmen kann daraus immer wieder eine Herausforderung entstehen.

Innovationskraft vs. bürokratische Hürden

Zwei Welten treffen aufeinander: die Innovationskraft eines jungen und agilen Unternehmens und die behördlichen Anforderungen der Europäischen Union (oder andere Regionen).

Die Kernkompetenz dieser jungen, sehr innovativen und agilen, Unternehmen liegt im Hauptaugenmerk auf der Entwicklung und Fertigung von neuen Produkten und nicht in der Bearbeitung von gesetzlichen Rahmenbedingungen oder der Bewertung zutreffender Normen beziehungsweise Anforderungen.

Aus diesem Grund trat auch dieses Unternehmen in Kooperation mit deren Kunden an uns heran.

Aufgabenstellung

Hier stand die Frage im Raum, was müssen wir tun, um das betreffende Produkt in den Verkehr zubringen? Diese einfache, jedoch doch im Detail sehr umfangreiche Fragestellung konnte mit unserer Hilfe aufgegliedert und in separaten Paketen dargestellt werden.

Im ersten Schritt musste definiert werden, wer innerhalb dieser Kooperation Hersteller des neuen Produktes wird. Denn dieser Teil musste nun durch die Anfangsbewertung geleitet werden. Hierbei überprüft ein Technischer Dienst der Kategorie D, auch „Konformitätsbewertungsstelle“ genannt, ob der Hersteller ein wirksames Qualitätsmanagementsystem besitzt und die fundamentalen Prozesse zur Typprüfung, CoP, Marktüberwachung und Rückrufen gewährleistet sind.

Ganzheitlich wird damit die Produktkonformität und Produktsicherheit für ein in Verkehr zu bringendes Produkt und damit die Produkthaftung für den Hersteller sichergestellt.

Resultat

Im Ergebnis konnten wir im Gutachten aufzeigen, dass das Produkt in der vorgesehenen Form keiner Genehmigungspflicht unterliegt. Wesentliche Kriterien für dieses Ergebnis resultieren aus dem vorgesehenen Verwendungsbereich.

Da eine Weiterentwicklung des Produktes bereits in Planung und beschrieben war, konnten wir diese Änderungen in dem Gutachten mit berücksichtigen. Hier konnten wir feststellen, dass mit den vorgesehenen Änderungen, insbesondere hinsichtlich des Verwendungsbereiches, eine Genehmigungspflicht entsteht und die entsprechenden abgrenzenden Merkmale im Gutachten aufzeigen.

Damit war der weitere Weg für das Produkt aufgezeigt. Wir freuen uns sehr, dass unser Kunde in der Folge ohne Schwierigkeiten die Typ-Genehmigung erhielt und inzwischen erfolgreich am Markt vertreten ist.

Möchten Sie hier unser breit aufgestelltes Wissen für sich nutzen? Sie können uns ohne Weiteres ansprechen und wir stimmen gemeinsam ab, wo Sie uns gerne unterstützend mit einbinden wollen.