Am 06.07.2022 trat die Verordnung (EU) 2019/2144 (GSR2 = Global Safety Regulation 2) in Kraft. Hier werden weitere Anforderungen an Fahrzeuge beschrieben, bezogen auf technische Innovationen, wie Fahrassistenzsysteme. Für neu zu genehmigende Fahrzeugtypen ist die Anwendung der (EU) 2019/2144 nun somit verpflichtend. Für vor dem Stichtag genehmigte Typen gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren. Für bestimmte Fahrzeuge gibt es aber weiterhin Ausnahmen oder spätere Fristen.

Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen zu Assistenzsystemen und weiteren technischen Innovationen an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen.

  • Motive für GSR2
  • Verankerung in der Gesetzgebung
  • konkrete Forderungen
  • verpflichtende Assistenzsystem
  • optionale Assistenzsysteme
  • autonomes und automatisiertes Fahren
  • Cybersecurity
  • Wasserstoffantriebe
  • besondere Anforderungen an Nfz. und Busse