Am 06.07.2022 trat die Verordnung (EU) 2019/2144 (GSR2 = Global Safety Regulation 2) in Kraft. Hier werden weitere Anforderungen an Fahrzeuge beschrieben, bezogen auf technische Innovationen, wie Fahrassistenzsysteme. Für neu zu genehmigende Fahrzeugtypen ist die Anwendung der (EU) 2019/2144 nun somit verpflichtend. Für vor dem Stichtag genehmigte Typen gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren. Für bestimmte Fahrzeuge gibt es aber weiterhin Ausnahmen oder spätere Fristen.
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen zu Assistenzsystemen und weiteren technischen Innovationen an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen.
- Motive für GSR2
- Verankerung in der Gesetzgebung
- konkrete Forderungen
- verpflichtende Assistenzsystem
- optionale Assistenzsysteme
- autonomes und automatisiertes Fahren
- Cybersecurity
- Wasserstoffantriebe
- besondere Anforderungen an Nfz. und Busse