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Die neue Rahmenverordnung (EU) 2018/858 (…über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeug…) löst zum 01.09.2020 endgültig die vorher geltende Rahmenrichtlinie 2007/46/EG (…zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge…) ab.

Schon auf den ersten Blick erkennt man, dass es einige Änderungen gibt.

Was bedeutet dies nun in der Praxis?

Bleibt das bisher etablierte Genehmigungsverfahren erhalten?

Gibt es neue Anforderungen hinsichtlich CoP?

Und in wie fern werden hinsichtlich Marktüberwachung und Rückrufe neue Forderungen aufgestellt?

Bereits Ende 2019/Anfang 2020 habe ich mich intensiv mit der Verordnung 2018/858 auseinandergesetzt, fokussiert auf die wesentlichen Änderungen zur 2007/46/EG und basierend darauf mein neues Schulungsprogramm erstellt.

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