Einführung in die GSR2 (General Safety Regulation 2) / (EU) 2019/2144

Seit dem 06.07.2022 ist nun die GSR 2 (General Safety Regulation 2) in Kraft. Mit der GSR2 und der Umsetzung in der europäischen Verordnung (EU) 2019/2144 werden verschiedene Assistenzsysteme verpflichtend für neu zu genehmigende Fahrzeugtypen. Für vor Inkrafttreten der (EU) 2019/2144 genehmigte Typen gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren, bis diese ebenfalls mit den entsprechenden Assistenzsystemen ausgestattet sein müssen.

Seite Ende 2022 ist nun eine Durchführungsverordnung inkraft, die für bestimmte Fahrzeugkategorien Erleichterung und abweichende Regelung erlaubt.

In unserer Schulung Genehmigungsverfahren – Level 2; GSR 2 (General Safety Regulation 2) erfahren Sie welche Anforderungen auf Lieferanten und Fahrzeughersteller, teils auch auf Behörden und Kunden zukommen.

Die Schulung gliedert sich in folgende Themen, die praxisnah und für Nicht-Juristen leicht verständlich aufbereitet sind:

  • Motive für GSR 2 (Global Safety Regulation 2)
  • Verankerung in der Gesetzgebung
  • konkrete Forderungen
  • verpflichtende Assistenzsystem
  • optionale Assistenzsysteme
  • autonomes und automatisiertes Fahren
  • Cybersecurity
  • Wasserstoffantriebe
  • besondere Anforderungen an Nfz. und Busse

Bitte beachten Sie die Termine zu offenen Veranstaltungen in unserem Schulungskalender. Für Schulungen in Ihrem Unternehmen, stehen wir gern für 4 oder mehr Teilnehmer zur Verfügung. Bitte sprechen Sie und hierzu direkt an

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